(LNP) „Wir halten den Vorschlag des Bundes der Steuerzahler die Alimentation von neu gewählten Abgeordneten vor Ende der Legislaturperiode zu begrenzen für eine wichtige Anregung. Mit Rücksicht auf die Einarbeitung in neue Themen und die Teilnahme an vorbereitenden Sitzungen ist die gesetzliche Alimentierung neu gewählter Abgeordneter aber vor Ende der vorangehenden Legislaturperiode grundsätzlich sinnvoll. Die im aktuellen Fall außergewöhnliche Zeitspanne einer Alimentierung von drei bis vier Monaten zwischen Landtagswahl und Ende der vorangehenden Legislaturperiode ist jedoch als zu lang anzusehen. Wir werden diese Frage daher in unseren Gremien beraten. Der konkrete Vorschlag des Bundes der Steuerzahler für eine Begrenzung auf 30 Tage bietet für diese Beratungen eine gute Grundlage und wir begrüßen diesen daher ausdrücklich“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, heute in Wiesbaden.
„Um diese Frage insgesamt aber entsprechend einordnen zu können, sei auch darauf verwiesen, dass Medienberichten zu Folge die Einsparungen durch eine Zusammenlegung von Bundes- und Landtagswahl rund 1,3 Millionen Euro betragen werden. Trotz der möglichen Alimentation von neu gewählten Abgeordneten wird sich also sicher in jedem Fall ein Einsparbetrag durch die Zusammenlegung der beiden Wahltermine ergeben“, so Bellino.
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