(LNP) Die in Deutschland bestehende Organisation der Rettungsdienste, insbesondere der Krankentransport mit Erst- und Notfallversorgung wird von der Eu nicht angetastet. Dies ist das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am heutigen Mittwoch in Brüssel, wie die Abgeordnete Birgit Collin-Langen mitteilt.
Ursprünglich hatte die EU-Kommission im Rahmen der Reform des Vergaberechts auch für die Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes eine europaweite Ausschreibung vorgesehen. Sowohl der Bundesrat als auch mehrere Landesregierungen hatten sich gegen eine solche Ausschreibungspflicht ausgesprochen.
Collin-Langen, die als Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, bereits im September 2012 einen entsprechenden Änderungsantrag gemeinsam mit mehreren anderen CDU/CSU Abgeordneten eingebracht hatte:
„Mit vereinten Kräften ist es uns gelungen, die Ausschreibungsverpflichtung für den Rettungsdienst aus dem EU-Vergaberecht-Paket heraus zu streichen-. Bei einer generellen Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung des Rettungsdienstes hätte die Gefahr bestanden, dass das hohe Leistungsniveau des Rettungsdienstes in Deutschland beeinträchtigt würde. Qualitätsverluste im Rettungsdienst müssen jedoch unter allen Umständen verhindert werden.
Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes, die das hohe Qualitätsniveau verbürgen, hätte eine europaweite Ausschreibung zu erheblichen Nachteilen führen können. „Wenn ohne Rücksicht auf die vorhandenen kommunalen Strukturen der Preis für die Vergabe der maßgebliche Entscheidungsfaktor ist, besteht die Gefahr von Lohndumping.“ Dies wäre das Letzte, was wir den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zumuten können, so die Abgeordneten abschließend.
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