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18. Oktober 2024
Hessen

Christean Wagner: „Paralleljustiz ist Gefahr für den Rechtsstaat und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“ – „Wer in Deutschland lebt, für den gilt auch deutsches Recht“

(LNP) Als „eine „Gefahr für den Rechtsstaat und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“ bezeichnete der Vorsitzende der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christean Wagner, Entwicklungen zu einer islamischen Paralleljustiz in Deutschland. „Sogenannte Scharia-Richter arbeiten hier außerhalb von Justizgebäuden im Verborgenen und fern der Legalität. In Fällen, in denen sowohl Täter als auch Opfer aus einem muslimischen Umfeld kommen, werden diese ‚Streitschlichter‘ tätig. Nach einem System finanzieller Ausgleichszahlungen führen sie eine außergerichtliche Streitbeilegung herbei. Häufig werden insbesondere die Opfer massiv zu dieser Form der Streitbeilegung genötigt. Auch schwerste Straftaten, wie gefährliche Körperverletzung oder versuchte Tötungsdelikte, werden gegen die Zahlung entsprechender Geldbeträge reguliert. Durch abgesprochene Zeugenaussagen wird dann die Aufklärung der Straftaten durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte massiv ers chwert, vielfach sogar unmöglich gemacht. Der Strafanspruch des Staates wird so systematisch unterlaufen, ein Vorgehen, das man auch aus dem Bereich der organisierten Kriminalität kennt. Die Parallelstrukturen gehen sogar soweit, dass islamische ‚Streitschlichter‘ ‚Haftbefehle‘ aussprechen, die über ein verzweigtes Netz europaweit ‚vollstreckt‘ werden. Wenn wir in Deutschland solche religiösen Sondergerichte zulassen, gefährden wir unsere Rechtsordnung“, erklärte Wagner. Die CDU-Landtagsfraktion hatte in ihrer letzten Fraktionssitzung die Thematik mit dem ehemaligen ARD-Journalisten und Buchautor Dr. Joachim Wagner (‚Richter ohne Gesetz‘) und dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Jentsch diskutiert.

„Auch die Zunahme der Fälle von Paralleljustiz im Familienrecht ist erschreckend. Die sogenannten Imam-Ehen, bei denen unter Verzicht auf die staatliche standesamtliche Trauung, auch in Deutschland Frauen ausschließlich nach islamischem Recht verheiratet werden, sind mit massiven Einschränkungen der Rechte dieser Frauen verbunden. Im Falle einer Trennung, die bei diesen Ehen für den Mann sehr einfach zu vollziehen ist, sind die Frauen vollkommen vom Schutz des deutschen Scheidungsrechts abgeschnitten. So können sie keinerlei Unterhaltsansprüche geltend machen. Innerhalb ihrer Gemeinschaft gelten sie durch die ‚Scheidung‘ als entehrt und sind nach der Trennung meist ganz auf sich alleine gestellt“, so Wagner

„Die Gefahr, die durch eine schleichende Ausbreitung der Paralleljustiz für den deutschen Rechtsstaat entsteht, darf nicht verharmlost werden. Die Scharia steht für ein mittelalterliches Rechtsverständnis. Sie teilt Menschen unterschiedlichen Glaubens in verschiedene Kategorien ein, achtet nicht die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und sieht Strafen vor, die mit der UN-Menschrechtskonvention und dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Wer so etwas für Deutschland fordert, hat den Blick für die Realität verloren. Wir wollen in Deutschland aufgeklärte Muslime, die bereit sind, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren und keine islamischen Parallelgesellschaften, die ihr eigenes Recht sprechen. Wer in Deutschland lebt, für den gilt auch deutsches Recht. Der weit überwiegende Teil der hier lebenden Muslime hält sich an Recht und Gesetz und respektiert den deutschen Rechtstaat. Auch zu ihrem Schutz muss entschieden gegen diese Parallelstrukturen vorgegangen werden. Wir werden uns als CDU-Landtagsfraktion des Problems islamischer Paralleljustiz weiter annehmen“, erklärte Wagner.

Christoph Weirich, Pressesprecher
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