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18. Oktober 2024
Hessen

LENDERS: FDP ist Garant für starken Mittelstand in Hessen

(LNP) „Die Kritik des DGB, dass das von FDP und CDU vorgelegte Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz vorwiegend die mittelständische hessische Wirtschaft fördere, versteht die FDP-Fraktion als Lob für eine effektive Mittelstandspolitik in Hessen“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen LENDERS.

Weiter erklärt Lenders:

„Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass der DGB kritisiert, dass das Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft im Wesentlichen nur Mittelstandsförderung enthalte. Dies gebietet doch bereits der Name des Gesetzes. Offenbar gilt der Konsens, dass ein gesunder Mittelstand das Rückgrat der hessischen Wirtschaft ist, für den DGB nicht mehr. Dies würde dann auch die mittelstandsfeindlichen Vorschläge des DGBs für ein Vergabegesetz erklären.

Die Nachweise und die zusätzlichen vergabefremden Kriterien, die das ‚Bündnis für eine faire Vergabe‘ verlangt, sind zwar für Großunternehmen leistbar, aber kein mittelständischer Betrieb ist in der Lage zu belegen, dass seine zugekauften Materialien den Kriterien entsprechen. Die Folgen eines solchen Gesetzes, wie es auch SPD, Grüne und Linke eingebracht haben, sind in NRW bereits zu sehen. Dort beteiligen sich kleine und mittelständische Unternehmen immer weniger an öffentlichen Ausschreibungen, weil sie die scharfen Anforderungen nicht erfüllen können. Übrig bleiben einige Großunternehmen. Das wollen wir für Hessen ausdrücklich nicht.“

„Die Forderung nach einem Mindestlohn im Vergabegesetz ist nicht neu. Nach wie vor steht die FDP zur Tarifautonomie zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und lehnt deshalb einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn ab. Ein Mindestlohn wäre im hessischen Vergabegesetz allerdings auch rechtlich nicht machbar, da laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Ungleichbehandlung von privaten und öffentlichen Aufträgen nach dem Rüffert-Urteil nicht zulässig ist. Auch wenn andere Länder jedoch dies wider besseren Wissen durchsetzen, würde ein solcher Mindestlohn einer gerichtlichen Prüfung nicht Stand halten.

Im Übrigen scheint Herr Körzell den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nur unzureichend gelesen zu haben. Natürlich sind laut § 3 Abs. 2 des Gesetzentwurfs auch Subunternehmer verpflichtet, die Tarifverträge einzuhalten. Tun sie dies nicht, kann der Auftraggeber die Zustimmung zur Weitergabe durch den Generalunternehmer widerrufen. Aber den Generalunternehmer grundsätzlich für Verfehlungen der Subunternehmer haften zu lassen, wäre nicht der richtige Weg. Auch die vom DGB vermissten Sanktionen befinden sich ausdrücklich im Gesetz, das einen Ausschluss von Unternehmen aus der öffentlichen Vergabe vorsieht, wenn es sich schwere Verfehlungen zu Schulden kommen lässt“, so Lenders.

Daniel Rudolf
Pressesprecher
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Telefon: (0611) 350 566
Fax: (0611) 350 579
d.rudolf@ltg.hessen.de
www.fdp-fraktion-hessen.de

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