(LNP) Die Grünen im Bayerischen Landtag bringen eine Anzahl von Änderungsanträgen zum bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in das heutige Plenum ein. „Der Gesetzentwurf der Staatsregierung geht uns in verschiedenen Punkten nicht weit genug“, erklärt die sozialpolitische Sprecherin Renate Ackermann. „Wir wollen mehr Transparenz und eine bessere Information der betroffenen Menschen“.
Die gesetzliche Verpflichtung der Pflegeheimträger, die Prüfberichte zu veröffentlichen, werde unterstützt. Dass sich aber diese Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von Prüfberichten im Gesetzentwurf auf Einrichtungen der Pflege beschränke, sei nicht tragbar. „Für eine Ungleichbehandlung von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe gegenüber stationären Einrichtungen der Altenpflege gibt es keine plausible, sachliche Begründung“, so Renate Ackermann. „Behinderten gegenüber pflegebedürftigen Menschen weniger Rechte zu gewähren, ihnen die unverzichtbare Transparenz vorzuenthalten, ist auch unter dem Aspekt der Inklusion und vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vertretbar.“ Es sei keine Alternative, wenn Prüfberichte nur mit Zustimmung der Betreiber veröffentlicht werden würden. „Dann bekommen wir nur positive Berichte.“
Die Inhalte des Prüfberichts müssten außerdem ausgeweitet werden. Zu einer umfassenden Verbraucherinformation würden unter anderem auch die Bereiche der sozial- und heilpädagogischen Betreuung, der Hygiene- und Infektionsschutz, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Gesundheitsversorgung gehören. „Deshalb fordern wir eine Veröffentlichung aller wesentlichen Feststellungen der zuständigen Aufsichtsbehörden.“
Lena Motzer
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