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19. Oktober 2024
Schleswig-Holstein

Eingriffe in die kommunale Trinkwasserversorgung ablehnen – Lösungen sind möglich

(LNP) Der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Reimer Böge, MdEP erklärte zu der aktuellen Berichterstattung über einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Bereich der kommunalen Wasserversorgung:

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein wichtiges Lebensmittel. Eingriffe in die kommunale Trinkwasserversorgung sind abzulehnen. Stattdessen sind andere Lösungen möglich“, so der CDU-Vizechef. „Neue EU-Regeln im Bereich der Wasserversorgung führen nicht zu einem Mehr an Rechtssicherheit, sondern nur zu mehr Bürokratie, wodurch die kommunalen Handlungsspielräume massiv eingeschränkt werden“.

Besorgt zeigte sich Böge über das Abstimmungsergebnis zu dem Richtlinienvorschlag im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments. Die CDU/CSU-Abgeordneten hatten sich in der Abstimmung gegen die EU-Richtlinie ausgesprochen. Ihr Ablehnungsantrag fand jedoch aufgrund der zahlreichen Stimmen aus der sozialdemokratischen und liberalen Fraktion keine Mehrheit. Die meisten CDU-Abgeordneten sprechen sich dafür aus, die kommunale Trinkwasserversorgung aus der Richtlinie auszunehmen.    

Das Europäische Parlament sei nun aufgerufen, erst mit dem Rat in Verhandlungen einzutreten, nachdem seine Verhandlungsposition durch ein Votum des Plenums gedeckt sei. Dazu Böge: „Hier werden wir erneut Änderungsanträge einbringen und versuchen, das Ausschussabstimmungsergebnis zurückzuholen. Wir dürfen nichts überstürzen und nicht dem Druck nach einer schnellen Einigung nachgeben“.

Außerdem sieht der CDU-Europaabgeordnete die Bundesregierung in der Pflicht: „Für die Verhandlungen mit dem Rat erwarte ich, dass die Bundesregierung sich massiv für ein Festhalten am aktuellen Stand in Deutschland einsetzt. Wasser muss immer und überall in guter Qualität und zu bezahlbaren Preisen bereitgestellt werden.“

Das Ergebnis des Binnenmarktausschusses lässt kommunale Eigenbetriebe, wenn sie zu 100% der Kommune gehören, zwar unangetastet. In vielen Bereichen, insbesondere bei verbundenen Unternehmen und bei Unternehmen, bei denen Private beteiligt sind, ist es aber bereits zu erheblicher Rechtsunsicherheit gekommen. Dies trifft auch auf einige Wasserversorger in Schleswig-Holstein zu. Hier wird eine europaweite Ausschreibungsverpflichtung befürchtet.

Für Stadtwerke mit privater Beteiligung, die zwar im Energiebereich auch außerhalb der eigenen Grenzen Dienstleistungen am Markt anbieten, die Wasserversorgung selbst aber nur für die Kommune erbringen, ist eine Übergangsfrist bis 2020 vorgesehen, um den Stadtwerken Zeit zur gesellschaftsrechtlichen Trennung von Wasser und Energiesektor geben. Es gibt also Lösungen, die binnenmarkt- und gemeinschaftskonform sind.

Dazu Böge abschließend: „Es gibt hier aber auch eine bewusste Irreführung in der öffentlichen Diskussion. Es kann nicht sein, dass Stadtwerke übergebietlich wirtschaftlich tätig sind und beteiligte Private im Huckepack das Ausschreibungsrecht umgehen.“

Christine Ström
Pressesprecherin
Sophienblatt 44-46
24103 Kiel
Tel.: 0431-66099-28
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