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18. Oktober 2024
Bayern

Bayerns Verkehrsminister Zeil wünscht sich Faschingsendspurt ohne Absagen von Umzügen / Zeil: „Keine neuen Auflagen für Faschingsumzüge“

(LNP) Als höchst unerfreulich und wenig spaßig bezeichnet Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil widersprüchliche Meldungen und Gerüchte zu Faschingsumzügen und den Anforderungen an Faschingswägen. Die einschlägige Ausnahmeverordnung ist über 20 Jahre alt und das zugehörige Merkblatt, mit dem eine bundesweit einheitliche Begutachtungspraxis der Faschingswägen erfolgt, hat sich mittlerweile dreizehn Jahre lang bewährt. „Für Faschingsumzüge bestehen seit langem klare Regeln. Es gibt hier weder Änderungen noch neue Auflagen. Somit besteht kein Grund, aus Verunsicherung Faschingsumzüge abzusagen“, stellt Zeil klar.

Nicht wahr ist zum Beispiel die Behauptung, dass jeder Faschingswagen vom TÜV abgenommen werden müsse. Auch die gegenteilige ‚Entwarnung‘, wonach Faschingswägen nie zum TÜV müssten, ist falsch. Richtig ist, dass Faschingswägen, die nicht breiter als 2,55 Meter oder nicht höher als vier Meter sind, auf denen keine Personen stehen und die bereits für den Straßenverkehr zugelassen sind, keinen ‚Faschings-TÜV‘ brauchen. Wenn aber feste Aufbauten auf den Faschingswägen zum Beispiel zur Überhöhe führen oder sich Personen während des Umzuges auf dem Wagen befinden sollen, ist eine TÜV-Abnahme erforderlich. „So können die Faschingsvereine über die Art der Faschingswägen selbst den Aufwand für die TÜV-Prüfungen steuern. Die allermeisten Umzüge verlaufen problemlos und unfallfrei, gerade weil wir diese Sicherheitsbestimmungen haben“, erklärt Zeil.

Verunsicherung stiftet in diesem Fasching auch die verbreitete Fehlinformation, wonach Fahrzeuge mit grünen Nummernschildern  generell  nicht an Faschingsumzügen teilnehmen dürfen. Der Wirtschaftsminister versichert: „Das steht im krassen Gegensatz zur bisher richtigen Praxis. Es sind ja gerade überwiegend die steuerbefreiten, landwirtschaftlichen Traktoren mit den grünen Kfz-Kennzeichen, die die Faschingswägen ziehen.“ Wenn diese Traktoren nicht schon steuerbefreit wären, würden sie – wie übrigens auch gewerbliche Zugmaschinen für Faschingszwecke – zur Förderung des Brauchtums über die ‚zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften‘ quasi automatisch von der Kfz-Steuer befreit. Denn die Kfz-Steuerpflicht gilt nicht für Fahrzeuge, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind. Genau diese Ausnahme von der Zulassungspflicht ist für die An- und Abfahrten zu den Brauchtumsveranstaltungen explizit festgeschrieben. Als Folge daraus kann für die Anfahrt keine Kfz-Steuerpflicht begründet werden. „Umso mehr betrübt es mich, erfahren zu müssen, dass wegen einer angeblichen Kfz-Steuerpflicht für die Anfahrt zum Umzug bereits ein Faschingsumzug mit 40jähriger Tradition abgesagt worden ist. Wir hoffen, hier noch rechtzeitig Klarheit schaffen zu können, um weitere Absagen von Faschingszügen zu verhindern“, so Zeil.

In einem Fall wurde gegen den Fahrer eines Faschingswagens sogar Strafanzeige wegen Kfz-Steuerhinterziehung gestellt. Nun sind viele Fahrer von Faschingswägen verunsichert, ob sie sich strafbar machen, wenn sie – ohne Kfz-Steuer entrichtet zu haben – mit ihren Faschingswägen zum ‚Faschings-TÜV‘ und zurück unterwegs sind. Minister Zeil erläutert: „Der Verordnungsgeber wollte natürlich auch notwendige Hin- und Rückfahrten zum ‚Faschings-TÜV‘ von der Zulassungspflicht und damit von der Kfz-Steuerpflicht ausnehmen. Wenn es anders wäre, müsste ja auch für sämtliche Traktoren, die nur wegen landwirtschaftlicher Nutzung von der Kfz-Steuer befreit sind, für Einzelfahrten Kfz-Steuer entrichtet werden, zum Beispiel, wenn spätestens alle zwei Jahre die regelmäßige Hauptuntersuchung (TÜV-Plakette) fällig wird oder eine Kfz-Werkstatt aufgesucht wird. Das kann niemand ernsthaft fordern.  Außer vielleicht in launischen Büttenreden zu den närrischen Tagen.“

Bayerns Wirtschaftsminister wünscht sich ein fröhliches Faschingstreiben ohne bürokratische Verunsicherungen. Er empfiehlt seinen Landsleuten: „Besuchen Sie mindestens einen der vielen Faschingsumzüge in unserem schönen Freistaat. Mein Dank gilt dabei auch den vielen Freiwilligen  in den Faschingsvereinen, die unter anderem durch Gestaltung der Faschingswägen zur Erheiterung ihrer Mitmenschen beitragen.“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstr. 28, 80538 München, Pressestelle: Bettina Bäumlisberger
Tel.: 089/2162-2290, Fax: 089/2162-2614
E-Mail: pressestelle@stmwivt.bayern.de

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