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19. Oktober 2024
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Happach-Kasan: Sachgerechter Einsatz von Neonicotinoiden schont Bienen

(LNP) Zur Empfehlung der Europäischen Kommission, ein zweijähriges Verbot für drei Pflanzenschutzmittel auszusprechen, erklärt die ernährungs- und agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel Happach-Kasan:

Der Plan der Europäischen Kommission, den Einsatz der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacioprid und Thiametoxam für zwei Jahre zu verbieten, wird der tatsächlichen Gefährdungssituation von Nichtzielorganismen nicht gerecht. Die Europäische Kommission berücksichtigt nicht die in Deutschland unternommenen Anstrengungen, die Beizung so zu optimieren, dass eine Schädigung von Insekten und insbesondere von Bienen durch Abrieb ausgeschlossen wird. Die Bundesregierung ist aufgefordert, gegenüber der EU-Kommission darauf zu dringen, dass sachgerechte Anwendungsbestimmungen besser sind als pauschale Verbote.

Die von der EFSA vorgestellten Studien  bieten keine neuen Erkenntnisse zur Gefährdung von Bienenvölkern durch Neonicotinoide. Ein zweijähriges Moratorium würde daher nicht den Schutz der Bienenvölker verbessern, sondern lediglich höhere Kosten für europäische Landwirte verursachen. Eine starke Verteuerung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie nachwachsender Rohstoffe wäre die einzige Folge dieses Verbotes. Landwirtschaft benötigt den gezielten und maßvollen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Neonicotinoide sind als bienengefährdend eingestuft und dürfen zu Recht nur unter strengen Auflagen verwendet werden. Deutschland hat nach den Vorfällen im Sommer 2008 die Bestimmung zur Saatgutbeizung deutlich verschärft und damit in Europa eine Vorreiterrolle eingenommen. Das Bienenmonitoring hat gezeigt, dass in Deutschland unter den bei uns geltenden Anwendungsbedingungen Bienen nicht gefährdet sind. Diese Auflagen sollten EU-weit vorgeschrieben werden.

Die Beizung von Samen mit systemisch wirkenden insektiziden Wirkstoffen ist eine gute Methode, um Schadorganismen zu bekämpfen. Nichtzielorganismen werden geschont. Befunde im Labor müssen durch Feldversuche abgesichert werden. Eine im Labor ermittelte Gefährdung von Insekten bedeutet nicht automatisch, dass dies auch für die Anwendung der entsprechenden Insektizide im Freiland gilt.

Judith Limmer
Pressereferentin
Büro Dr. Christel Happach-Kasan, MdB
Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
für Ernährung und Landwirtschaft
Tel. (030) 227-70206
Fax (030) 227-76113
Web http://www.happach-kasan.de

Postanschrift:
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Web-Tipp der Redaktion: http://haushalt-baden-wuerttemberg.socialus.info/

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