(LNP) Die Bundesregierung hat immer wieder zu recht betont, dass alle EU-Finanzhilfen auch verbindlich an die Umsetzung von Reformprogrammen geknüpft sein müssen. Die EU-Gemeinschaft darf nur dann Solidarität in Aussicht stellen, wenn Zypern auch konkrete und belastbare Zusagen gibt, seine Hausaufgaben endlich anzupacken. Hier gilt es, Verbindlichkeit einzufordern. Damit Europa glaubwürdig bleibt, darf diese Konditionalität nicht aufgegeben werden. Alle möglichen Hilfskredite sollten durch künftige Einnahmen aus den Gasverkäufen Zyperns abgesichert werden. Immerhin wird der Marktwert der riesigen zyprischen Öl- und Erdgasvorkommen auf mehr als 600 Milliarden Euro geschätzt.
Zypern hat ein komplexes Knäuel aus fiskalischen Problemen, realwirtschaftlichen Problemen und Bankenproblemen zu bewältigen. Die zypriotische Volkswirtschaft hat sich seit ihrem Beitritt zur Eurozone im Jahr 2008 jährlich mit 11,3 Prozent des BIP im Ausland verschuldet. Das entspricht etwa dem Wert Griechenlands seit dessen Euro-Beitritt im Jahr 2001. Der Finanzsektor ist vollkommen aufgebläht. Allein von 1995 bis 2011 wuchs er um 240 Prozent. Die Industrie hat dagegen nur einen Anteil von mageren 6 Prozent an der Gesamtwirtschaft. Das ist kein Modell mit Zukunft. Es ist dringend erforderlich, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren, Privatisierungen voranzutreiben und vor allem die EU-Regeln zur Transparenz und gegen Geldwäsche umzusetzen.
Gerade die Bedeutung Zyperns als „russischer Geldschrank“ muss genau unter die Lupe genommen werden. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sollte vor Ort kritisch prüfen, ob die Standards zur Geldwäschebekämpfung auch tatsächlich angewendet werden. Im vergangenen Jahr flossen russische Direktinvestitionen (FDI) von 22,4 Milliarden Dollar nach Zypern, das entspricht 33 Prozent des russischen Kapitalexports und macht Zypern zum größten Einzelziel. Gleichzeitig kamen umgerechnet 12,6 Milliarden Dollar (24 Prozent) des russischen Kapitalimports von der Mittelmeerinsel. Für dieses russische Kapital, das aus steuerlichen Gründen nach Zypern und dann wieder zurücktransferiert wird, darf nicht der europäische Steuerzahler haften.
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