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18. Oktober 2024
Sachsen-Anhalt

Kultusminister stellt Eckwerte der neuen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vor

(LNP) Kultusminister Stephan Dorgerloh hat heute die neue Verordnung zur Schulentwicklungsplanung im Kabinett vorgestellt, die vom Schuljahr 2014/15 an bis 2018/19 gelten soll. Von der Neuregelung sind in erster Linie die Grundschulen betroffen. Bei den Sekundarschulen und Gymnasien besteht dagegen kein Handlungsbedarf, weil das Schulnetz hier schon in der Vergangenheit den demografischen Erfordernissen angepasst worden war.

„Sachsen-Anhalt hat derzeit 75 Grundschulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern verfügen wir damit nicht nur über die kleinsten Schulen, sondern auch die meisten kleinen Grundschulen“, erklärte der Kultusminister. Auf Dauer könne sich das Land ein so kleinteiliges Schulnetz nicht mehr leisten. Das habe keineswegs nur finanzielle, sondern auch pädagogische Gründe. „Größere Grundschulstandorte können zusätzliche pädagogische Angebote, die über die Pflichtstundentafel hinausgehen und für das Schulprofil ebenfalls von Bedeutung sind, viel besser absichern“, so der Minister. Zudem seien Vertretungsregelungen bei Krankheiten an den kleinen Grundschulen weitaus schwieriger zu bewerkstelligen. „Aus diesen Gründen haben wir nun beschlossen, die Rahmenbedingungen zu verändern und den Gegebenheiten des Landes anzupassen.“ Dabei werden erstmals regionale Differenzierungen für die Grundschulen eingeführt.

Demnach soll die regional differenzierte Umsetzung der bereits jetzt geltenden Mindestanforderung von 60 Schülerinnen und Schülern an Grundschulen in zwei Schritten erfolgen:

Ab dem 1. August 2014 müssen Grundschulen mindestens 60 Schülerinnen und Schüler nachweisen. In dünn besiedelten Regionen sind es dann noch mindestens 52 Schülerinnen und Schüler. Als dünn besiedelt gelten Regionen, die nach der Bevölkerungsprognose im Jahr 2025 weniger als 70 Einwohner pro Quadratkilometer haben. Darunter fallen der Altmarkkreis Salzwedel, die Landkreise Stendal und Wittenberg sowie Teile der Landkreise Jerichower Land und Börde.

In einem zweiten Schritt sollen dann ab dem Schuljahr 2017/18 die schulischen Mindestgrößen für Grundschulen – wiederum regional differenziert – nochmals geringfügig angehoben werden, um das Standortnetz der Grundschulen in Sachsen-Anhalt langfristig an die demografische Entwicklung anzupassen. Ab dem 1. August 2017 gelten folgende schulischen Mindestgrößen für Grundschulen:

Grundschulen müssen dann mindestens 80 Schülerinnen und Schüler nachweisen, in dünn besiedelten Regionen sind es zu diesem Zeitpunkt noch mindestens 60 Schülerinnen und Schüler. Ergänzend dazu wird auch in den Oberzentren – Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle – die erforderliche schulische Mindestgröße ab dem 1. August 2014 von bisher 60 auf 80 erhöht.

Anders verhält es sich bei den Sekundarschulen und Gymnasien. „Hier sichern die Regelungen der geltenden Schulentwicklungsplanungsverordnung das Schulnetz langfristig“, betonte Kultusminister Stephan Dorgerloh. So gibt es keine Veränderungen der geltenden Festlegungen zu schulischen Mindestgrößen bei den Sekundarschulen. Das gilt ebenfalls bei den Gymnasien, wo in den Jahrgängen 5 bis 10 keine Änderungen vorgesehen sind.

Für die neue Schulform Gemeinschaftsschulen wird eine Mindestschülerzahl von 240 Schülerinnen und Schülern in den Jahrgängen 5 bis 10 festgelegt. In dünnbesiedelten Gebieten darf die Mindestschülerzahl um bis zu 60 unterschritten werden.

Die Regelungen zur Bildung der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage einer Mindestzahl zur Jahrgangsstärke (50).

Bei den Förderschulen wird es wie bisher auch künftig eine Vorgabe von mindestens 90 Schülerinnen und Schüler geben. Das entspricht den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung des gemeinsamen Unterrichts“ und der beabsichtigten Neuregelung der Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung.

Knut Wachsmann
Referatsleiter Pressearbeit, Reden
Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel. : +49 391 567 6516
E-Mail: Knut.Wachsmann@stk.sachsen-anhalt.de

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