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19. Oktober 2024
Sachsen-Anhalt

Novelle der Landesbauordnung berücksichtigt Herausforderungen des demografischen Wandels

(LNP) Bauen in Sachsen-Anhalt wird künftig einfacher und orientiert sich an den aktuellen Herausforderungen der Zeit. Eine Novelle der Landesbauordnung, der die Landesregierung heute zugestimmt habe, schaffe dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen, teilte Bauminister Thomas Webel heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg mit.

Das Kabinett hatte zuvor den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Regelung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung beschlossen. Das Papier wird nun dem Landtag zugeleitet. Es ist eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben, das Webel in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht hat.

Die Novellierung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist ein komplexes Vorhaben. Sie orientiert sich besonders an der Musterbauordnung, die von der Bauministerkonferenz im September 2012 empfohlen wurde. Gleichzeitig sind die bisherigen Erkenntnisse der Analyse und Bewertung der BauO LSA eingeflossen. Dabei wurde festgestellt, dass sich die bestehenden Regelungen der BauO LSA grundsätzlich bewährt haben.

In dieses umfangreiche Verfahren hat Bauminister Webel 31 betroffene Institutionen (Kammern, Verbände und den Behindertenbeauftragten) frühzeitig und umfassend eingebunden. Im Anschluss an eine Auftaktveranstaltung am <?xml:namespace prefix = st1 ns = „urn:schemas-microsoft-com:office:smarttags“ /> 31. Mai 2012 wurden Einzelgespräche geführt, um deren Vorschläge und Anregungen bereits bei der Erarbeitung des ersten Entwurfs zur Änderung der Bauordnung zu berücksichtigen. Dieses Verfahren und die daraus resultierende Transparenz stießen einheitlich auf positive Resonanz. Webel: „Es wurden jedoch keine Einzelinteressen und Klientelintensionen bedient, das Ministerium hat den Gesetzentwurf vielmehr ausgleichend mit dem Blick auf das Gemeinwohl erarbeitet.“

Neben den sich aus der Anpassung an das aktuelle Europäische Recht (Bauproduktenrecht, Marktüberwachung) ergebenden Änderungen sollen mit der Novellierung insbesondere folgende Regelungen erfolgen:

Mit Blick auf die erneuerbarer Energien und Energieeinsparung wird zunächst eine Regelung beabsichtigt, nach der Solaranlagen an Gebäuden und Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung, wie Wärmedämmung, auch in den Abstandsflächen eines Gebäudes zulässig sind. Darüber hinaus ist die Verfahrensfreiheit von Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen vorgesehen, so dass diese kein Baugenehmigungsverfahren mehr durchlaufen müssen.

Im Bereich der Barrierefreiheit ist eine Regelung beabsichtigt, nach der beim Bau von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei nutzbar sein müssen.

Außerdem sollen die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Kinderspielplätze künftig barrierefrei erreichbar sein.

Zudem soll die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden auch auf den Bereich des allgemeinen Benutzerverkehrs (z.B. Schüler, Studenten) erstreckt werden. Bisher gilt diese Anforderung lediglich für die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile.

Eine weitere Änderung ist besonders vor dem Hintergrund des demographischen Wandels bedeutsam. Gebäude, in denen mehr als acht pflegebedürftige oder behinderte Menschen, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, gepflegt oder betreut werden, sollen künftig ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. So kann im Einzelfall das Gefahrenpotential von der Bauaufsichtsbehörde beurteilt werden.

Zudem soll eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern mit optischen Signalen für gehörlose Menschen aufgenommen werden.

Eine Vereinfachung zugunsten des Bauherrn stellt der beabsichtigte Wegfall der Nachweispflicht des Wärmeschutzes dar, da der nach der Energieeinsparverordnung erforderliche Energieausweis für Gebäude bereits die wesentlichen Angaben enthält.

Neben diesen Änderungen sollen auch Regelungen zu einer Satzungsmöglichkeit der Gemeinden für Fahrradabstellplätze erfolgen.

Außerdem sollen Bauordnungs- und Bauplanungsrecht angepasst sowie im Brandschutzbereich unter Berücksichtigung von Solaranlagen und Dämmstoffen entsprechend den Regelungen der Musterbauordnung konkretisiert werden. Es ist geplant, dass das Gesetz bis spätestens zum 1. September 2013 in Kraft tritt.
 
Knut Wachsmann
Referatsleiter Pressearbeit, Reden
Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel. : +49 391 567 6516
E-Mail: Knut.Wachsmann@stk.sachsen-anhalt.de

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