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19. Oktober 2024
Sachsen-Anhalt

Bergmann: Ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung hat Vorrang

(LNP) Auf der heutigen Sitzung des Umweltausschusses wurde auf Antrag von CDU und SPD bei der Beratung zum Wassergesetz klargestellt, dass der ortsnahen Beseitigung von Niederschlagswasser Vorrang einzuräumen ist.

Dazu erklärte Ralf Bergmann, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zur geplanten Änderung zum Wassergesetz haben wir ernst genommen. Wir haben heute im Gesetz noch einmal deutlich herausgestellt, dass die ortsnahe Beseitigung von Niederschlagswasser Vorrang hat. Zudem wird es eine Bestandsschutzregelung für bestehende funktionierende Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen geben.

Damit haben wir einen sinnvollen Kompromiss gefunden, der die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, es aber gleichzeitig ermöglicht, aus wasserwirtschaftlichen Gründen, wie z.B. hohen Grundwasserständen versiegelte Grundstücke an eine öffentliche Abwasseranlage anzuschließen.

Weiterhin ist es uns im Rahmen der Beratungen gelungen, für die Erhebung von Beiträgen zur Gewässerunterhaltung eine gerechtere und auch im Vollzug einfachere Regelung zu finden. Danach sollen Erschwernisbeiträge zukünftig für Grundstücke erhoben werden, die der Grundsteuer B unterliegen.“

Dr. Falko Grube
Pressesprecher
Landtag des Landes Sachsen-Anhalt
SPD-Landtagsfraktion
Domplatz 6 – 9 • 39104 Magdeburg
Telefon: 03 91/ 5 60 30 09
Fax: 03 91/ 5 60 30 24
falko.grube(at)spd.lt.sachsen-anhalt.de

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