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19. Oktober 2024
Hamburg

Grundrechte auch ehemaliger Sicherungsverwahrter achten

(LNP) In ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion, „Gesetzeslücken bei der Überwachung entlassener Sicherungsverwahrter“ zu schließen. Auf eine solche Lücke hatte auch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen. Jedoch hält es das höchste Gericht für sehr fraglich, dass eine lang andauernde Observation eines ehemaligen Sicherungsverwahrten tatsächlich auf die unbestimmte polizeiliche Generalklausel gestützt werden kann. Dies jedoch ist in Hamburg der Fall. „Die dauernde Observation stellt einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar“, erklärt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, unter Berufung auf das BVerfG. „Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde sichern jeder Person einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem sie ihre Individualität entwickeln und wahren kann. Das gilt für Menschen, die schwere Straftaten begangen und ihre Strafe verbüßt haben, ebenso wie für alle anderen Menschen.“

Die geschützte Privatsphäre beschränkt sich laut höchster Rechtsprechung nicht auf den häuslichen Bereich. „Deshalb ist eswirklich mehr als zweifelhaft, ob die Generalklausel im Polizeirecht pauschal diesen schweren und über einen langen Zeitraum andauernden Grundrechtseingriff tragen kann“, folgert Christiane Schneider. „Übrigens liegt es auch im Interesse des Opferschutzes, dass die Bevölkerung an klaren, konkreten Regelungen festmachen kann, wann die Polizei handeln muss und wann nicht.“  Die Bürgerschaft müsse als Gesetzgeber sehr sorgfältig diskutieren, ob es überhaupt eine Ermächtigung für langandauernde Observation ehemaliger Sicherungsverwahrter geben solle und wenn ja, wie sie beschaffen sein solle.

Als eine problematische Folge einer ständigen offenen Observation befürchtet die Innenpolitikerin eine extrem erschwerte Wiedereingliederung der Entlassenen. „Eine Rund-um-die-Uhr-Observation allein schafft aber keine Sicherheit. Sicherheit vor Rückfall schafft am Ende nur die erfolgreiche Wiedereingliederung.“ Deshalb seien die unterstützenden Maßnahmen einschließlich therapeutischer Angebote, die den Betroffenen helfen, den Weg zurück in ein Leben in Freiheit zu finden, das Entscheidende. Sollte es zu einer gesetzlichen Ermächtigung für lang andauernde Observation kommen, so müsse diese so restriktiv wie möglich sein. „Sie müsste zumindest unter Richtervorbehalt stehen und sie müsste in jedem Fall befristet sein“, fordert Schneider. „Die Formulierung einer polizeirechtlichen Ermächtigung, die mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht umgeht, dürfte alles andere als leicht werden.“

Florian Kaiser
Pressesprecher
DIE LINKE. Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
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