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19. Oktober 2024
Thüringen

Voting zum Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen abgeschlossen / Kommunen sollen Trinkgelage in Innenstädten unterbinden können

(LNP) Eine deutliche Zweidrittelmehrheit hat sich in einem Voting der CDU-Fraktion für die Möglichkeit ausgesprochen, „das Trinken von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Plätzen zu untersagen“. Die Fraktion hatte während ihrer Winterklausur im Kloster Volkenroda im Januar beschlossen, eine entsprechende gesetzliche Möglichkeit für Kommunen schaffen.

Gut zwei Drittel der 168 Teilnehmer des Votings sprachen sich für, ein Drittel gegen diesen Vorschlag aus. Nach den Worten des innenpolitischen Sprechers der Fraktion, Wolfgang Fiedler, „entspricht dies in etwa auch der Stimmung, die wir in den Wahlkreisen aufnehmen. Alkohol ist bei vielen Pöbeleien und Tätlichkeiten im Spiel. Die Bürger erwarten zu Recht, dadurch nicht behelligt zu werden“, so Fiedler.

Eine gesetzliche Regelung ist erforderlich, weil das Thüringer Oberverwaltungsgericht im Juni 2012 ein in der Erfurter Stadtordnung geregeltes Alkoholverbot für die Altstadt für unwirksam erklärt hatte. Nach Meinung der Richter fehlt eine gesetzliche Grundlage. Sie soll nun im Thüringer Ordnungsbehördengesetz geschaffen werden. „Aus Sicht der Thüringer Gemeinden besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte Fiedler.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon :  (03 61) 37 72 200
Fax :  (03 61) 37 72 414

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