(LNP) „Den Landtag soll wählen, wer mit der Volljährigkeit auch die volle Rechtsfähigkeit erlangt.“ Das hat der Vorsitzende des Arbeitskreises Justiz und Verfassung der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Scherer, zu einem Vorschlag des SPD-Politikers Christoph Matschie gesagt, das Wahlalter für die Landtagswahlen auf 16 herabzusetzen. Das Kriterium, ob jemand in der Lage sei, eine politische Entscheidung zu treffen, greift laut Scherer zu kurz. Entscheidend sei das Maß der Eigenverantwortung.
Der Justiz- und Verfassungsexperte hält es für falsch, „jungen Menschen das wichtigste staatsbürgerliche Recht zu geben, denen der Gesetzgeber weder zutraut noch abverlangt, ihre Lebensverhältnisse eigenverantwortlich zu regeln.“ Mit 18 schlössen die Schüler entweder ein Gymnasium ab oder seien in der Berufsausbildung weit vorangeschritten. „Sie wachsen damit Schritt für Schritt in die volle Verantwortung für ihr Dasein hinein. Daran sollte auch im Wahlrecht angeknüpft werden“, sagte Scherer.
Ob jemand einen politischen Sachverhalt richtig einschätzen und zu begründbaren Entscheidungen gelangen kann, ist laut Scherer für das Wahlrecht in der Demokratie nicht ausschlaggebend. „Es steht jedem volljährigen Staatsangehörigen ohne Ansehen der Person und politischen Urteilskraft zu. Damit kann man ein Wahlrecht mit 16 weder begründen noch ablehnen“, schloss der Justizpolitiker.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
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