(LNP) Mit dem heutigen Urteil stärkt das Bundesverfassungsgericht sowohl Kinderrechte als auch die Rechte eingetragener homosexueller Lebenspartnerschaften. Dazu erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Das Verfassungsgericht ist wieder einmal näher an der Lebensrealität vieler Menschen als es so manche offizielle politische Diskussion – nicht nur in der hessischen CDU – vermuten lässt. Man muss nicht schwul oder lesbisch sein, um diese Lebensrealität anzuerkennen.
Wichtig ist, dass niemand aufgrund seiner oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert wird. Dazu hat das Verfassungsgericht wiederum beigetragen – und das ist nur zu begrüßen.“
Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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