Startseite BundesländerHessen Inkrafttreten des geänderten Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes zum 1. März

Inkrafttreten des geänderten Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes zum 1. März

von Frank Baranowski
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(LNP) „Aufhebung der Sargpflicht war längst überfällig!“ Landesausländerbeirat begrüßt die Möglichkeit, aus religiösen Gründen ohne Sarg zu bestatten / Kommunen sollen sargfreie Bestattungen großzügig zulassen

Der Landesausländerbeirat (agah) hat darauf hingewiesen, dass ab jetzt sarglose Bestattungen in Hessen möglich sind. „Dies war längst überfällig und ist ein wichtiges Zeichen gerade für Menschen islamischen Glaubens“, so der agah-Vorsitzende Corrado Di Benedetto heute in Wiesbaden.

Di Benedetto kritisierte die neue Regelung jedoch als halbherzig: „Die Verbindlichkeit fehlt.“ Denn nicht die Betroffenen haben das Recht über die Form der Bestattung auf dem Friedhof ihres Wohnortes zu entscheiden. Vielmehr entscheidet allein die Kommune über die Zulässigkeit einer sarglosen Bestattung.

Di Benedetto: „Wir wollen, dass alle dort, wo sie gelebt haben,  auch die letzte Ruhe finden können.Und zwar in der Bestattungsform, die ihnen die Tradition oder der Glaube gebietet. Wir appellieren daher an alle hessischen Städte und Gemeinden, die Bestattung ohne Sarg jetzt grundsätzlich zuzulassen!“

Hintergrund:
In Hessen waren Beerdigungen nach islamischer Tradition, also nur im Leichentuch, bisher nicht möglich. Das geänderte Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz, das zum 1. März 2013 in Kraft tritt, räumt nun den Kommunen die Möglichkeit ein, sarglose Bestattungen zuzulassen.

Ulrike Foraci
Geschäftsführerin
Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen –
Landesausländerbeirat
Kaiser-Friedrich-Ring 31
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611/ 98 99 5-0
Fax: 0611/ 98 99 5-18
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Web-Tipp der Redaktion: http://politik-brandenburg.socialus.info/

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