Startseite BundesländerSachsen Therapieunterbringungsausführungsgesetz für nachhaltigen Schutz der Bürger

Therapieunterbringungsausführungsgesetz für nachhaltigen Schutz der Bürger

von Frank Baranowski
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(LNP) Zu der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter im Freistaat Sachsen (Sächsisches Therapieunterbringungsausführungsgesetz, kurz SächsThUGAG) erklärt Martin Modschiedler, Vorsitzender des Verfassungs-, Rechts- und Europa-Ausschusses vor dem Plenum:

„Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, einen nachhaltigen Schutz der Bevölkerung vor psychisch gestörten Gewalt- und Sexualstraftätern zu erreichen. Daneben wird aber auch darauf hingewirkt, diese Personen durch geeignete Maßnahmen zielgerichtet  und intensiv zu behandeln, um zu erreichen, dass keine neuen Straftaten mehr von Ihnen begangen werden. Daher halte ich dieses Gesetz für ausgewogen und Kritik daran nicht nachvollziehbar.“

Zum Hintergrund: Zum 1. Januar 2011 trat das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) als Bundesgesetz in Kraft. Hierdurch wurde eine Neuordnung der Regelungen zur Sicherungsverwahrung vorgenommen. Dabei wurde unter anderem auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung berücksichtigt. Da der Freistaat Sachsen das Therapieunterbringungsgesetz als eigene Angelegenheit auszuführen hat, enthält der vorliegende Gesetzentwurf Regelungen zum praktischen Vollzug.

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