Startseite BundesländerSchleswig-Holstein Wolfgang Kubicki: Überzeugen Sie Ihren Parteifreund Olaf Scholz von unserem einstimmigen Beschluss, Herr Ministerpräsident

Wolfgang Kubicki: Überzeugen Sie Ihren Parteifreund Olaf Scholz von unserem einstimmigen Beschluss, Herr Ministerpräsident

von Frank Baranowski
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(LNP) In seiner Rede zu TOP 17 (Asylrecht weiterentwickeln – Teilhabe und Chancen verbessern – Ressentiments bekämpfen) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

In Deutschland gilt trotz einer Modernisierung und Liberalisierung des Asylrechts ein immer noch überholtes Verbot der Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern. Diese bestenfalls anachronistische Regelung, die auch in der Beschäftigungsverordnung so verwurzelt ist, wurde aus zwei Gründen eingeführt:

1. Man wollte in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit das Angebot auf dem Arbeitsmarkt nicht noch zusätzlich erhöhen und

2. man wollte durch eine mögliche Arbeitsaufnahme die Attraktivität des deutschen Asylrechts nicht noch zusätzlich steigern.

Schlüssig und nachvollziehbar war zwar auch diese Argumentation nicht, aber doch verständlich genug, um sie zu beschließen. Was aber ist das tatsächliche Ergebnis dieses Arbeitsverbotes?

Es ist mindestens ökonomisch schädlich, weil es dringend notwendige Fachkräfte, die zum Teil gut ausgebildet sind, von einer Arbeitsaufnahme abhält. Es wäre doch wirtschaftspolitisch unvernünftig, wenn wir auf diese Fachkräfte und auf deren Steuer- und Sozialabgaben großzügig verzichten würden.

Schlimmstenfalls aber ist eine solche Regelung gesellschaftspolitisch gefährlich, denn sie spielt mit dem Feuer des Ressentiments. So entsteht die Mär vom faulen Asylbewerber, der nicht arbeiten will und es sich auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung in der sozialen Hängematte bequem macht. So etwas sollten wir nicht zulassen.

Jeder von Ihnen weiß doch: Arbeit ist nicht nur Broterwerb. Arbeit ist auch Partizipation, Integration und Selbstverwirklichung. Wir können doch Asylbewerbern diese Teilhabe nicht verwehren. Mit welcher Begründung denn?

Und es ist auch jedem bekannt, dass, wenn man Menschen integrieren möchte, man dies möglichst am Anfang tun muss. Wer Menschen zuerst jahrelang auf ein Abstellgleis stellt, darf sich nicht wundern, dass man sie dort später nur schwer wieder abholen kann.

Künftig muss es doch Ziel aller Fraktionen sein, dass wir die Asylbewerber schon aus eigenem Interesse so früh wie möglich in den Arbeitsmarkt integrieren. Prinzipielle Arbeitsverbote und bürokratische Zustimmungspflichten, wie sie zum Beispiel in § 61 Absatz 2 Asylverfahrensgesetz verankert sind, müssen daher ersatzlos gestrichen werden.

Lassen Sie mich nun zum Vorrang von Geldleistungen kommen. Ich bin in begründeten Einzelfällen nicht gegen Sachleistungen. Diese sind auch im Sozialrecht möglich und können bei bestimmten Gruppen durchaus sinnvoll sein. Was ich aber ablehne, sind Bestrebungen einzelner auf Bundesebene, die fordern, dass Asylbewerber künftig prinzipiell Sachleistungen erhalten sollten. Bayern verfährt nach diesem Verfahren, mit dem Effekt, dass die Asylbewerber zur kompletten Unselbstständigkeit erzogen werden.

Deren Essenspakete müssen einzeln organisiert, bestellt und ausgeliefert werden. Die Kosten je untergebrachtem Asylbewerber liegen deshalb auch in Bayern um 40 Prozent höher als anderswo. Schleswig-Holstein sollte daher an der bewährten Form der Geldleistungen aus organisatorischen, gesellschaftlichen und finanziellen Gründen festhalten.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf die Residenzpflicht eingehen. Die Vorgängerregierung hat unter dem Justiz- und Integrationsminister Emil Schmalfuß die bis dahin bestehende Residenzpflicht fürs Land aufgehoben. Der Landtag hat im Mai 2011 einstimmig beschlossen – ich zitiere -,

„sich im Dialog mit der Hansestadt Hamburg für eine gemeinsame Regelung einzusetzen, die es Asylsuchenden und Flüchtlingen gestattet, sich vorübergehend im jeweils anderen Bundesland aufzuhalten.“

Ohne eine solche Regelung ist eine gewünschte Integration, vor allem im Hamburger Umland, kaum möglich. Die Umsetzung dieses Beschlusses hapert jedoch vor allem am Widerstand des Hamburger Senats. Sowohl die FDP als auch die Grünen haben in der Hamburger Bürgerschaft entsprechende Anträge gestellt.

Deshalb rufe ich Sie dazu auf, Herr Ministerpräsident, den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Ihren Parteifreund Olaf Scholz, von unserem einstimmigen Beschluss zu überzeugen!“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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