(LNP) Der Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtssälen soll erleichtert werden. Das hat Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb ausdrücklich begrüßt. Am Rande der Gesetzesberatungen im Bundesrat sagte Kolb, in der gerichtlichen Praxis habe sich der Einsatz der entsprechenden Technik noch nicht entscheidend durchgesetzt. Dabei lägen die Vorteile auf der Hand: „Auswärtigen Anwälte kann die Möglichkeit geboten werden, an Verfahren teilzunehmen, ohne ans Gericht zu reisen. Das minimiert den Zeitaufwand und erleichtert Terminierungen von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen. Verfahren werden schneller.“ Auch Dolmetscher könnten zugeschaltet werden, ebenso erlaube das Gesetz, dass die Strafvollsteckungskammern per Videokonferenz Strafgefangene anhören. Kolb kündigte Fort- und Weiterbildungen an, um Richter und Staatsanwälte stärker für die Nutzung der neuen Technik zu sensibilisieren.
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