Startseite BundesländerSchleswig-Holstein Christopher Vogt: Die Landesregierung muss erklären, warum sie die Vorwürfe nicht früher geprüft hat

Christopher Vogt: Die Landesregierung muss erklären, warum sie die Vorwürfe nicht früher geprüft hat

von Frank Baranowski
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(LNP) Zur aktuellen Berichterstattung über die wiederholt auftretenden Probleme bei der Salzstreuung auf Autobahnen erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Als das Thema erstmals im Januar aufgekommen war, hatte die FDP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss einen Bericht der Landesregierung beantragt. Angesichts der damaligen Erklärungen der Landesregierung sind wir nun mehr als verblüfft über die erneut aufgetretenen Probleme mit dem Streusalz und den kleinlauten Rückzieher der Landesregierung. Staatssekretär Dr. Nägele hatte Ende Januar vor dem Ausschuss noch versucht, zu beschwichtigen und einen Zusammenhang zwischen einem Unfall auf der A 1 und der dortigen Form des Salzstreuens bestritten. Er erklärte, dass die Landesregierung nicht bestätigen könne, dass das verwendete Streusalz ab einer bestimmten Temperatur nicht mehr wirken würde.

Ich bin sehr verärgert darüber, dass die Landesregierung die Kritik vor einigen Wochen offenbar nicht ernstgenommen und das Problem weggelächelt hat. Sie hat das Problem offensichtlich wochenlang verharmlost und muss jetzt umgehend für Aufklärung gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit sorgen. Mit kleinlauten Pressestatements ist es nicht getan. Die Landesregierung hatte im Januar offenbar keine genaue Prüfung der Vorwürfe veranlasst und sich lediglich auf Aussagen von Mitarbeitern verlassen. Sie hat damit fahrlässig in Kauf genommen, dass die Verkehrssicherheit auf der A 1 über zwei Monate nicht ausreichend gewährleistet war.

Die FDP-Fraktion wird dieses Thema erneut auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses bringen. Die Landesregierung wäre gut beraten, wenn sie den Ausschussmitgliedern bereits vor der Sitzung mit einem schriftlichen Bericht erklären würde, wie es zu dieser Fehleinschätzung kommen konnte. Wir behalten uns vor, ein Akteneinsichtsverfahren zu beantragen.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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