(LNP) Integrationsministerin Irene Alt hat in einem Brief an Achim Schwickart, den Landrat des Westerwaldkreises, das Vorgehen im Fall der syrischen Familie Dodo beanstandet, die nach Polen rücküberstellt werden sollte.
Die Ausländerbehörde habe der Familie den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Rücküberstellung erst unmittelbar vor der Abschiebung zukommen lassen und auch der Überstellungstermin sei dem Prozessbevollmächtigten nicht zuvor mitgeteilt worden. Deswegen sei der Familie keine rechtzeitige Wahrnehmung ihrer Rechte möglich gewesen. Das Integrationsministerium hatte die Ausländerbehörden im vergangenen Jahr angewiesen, in solchen Fällen die Betroffenen beziehungsweise deren Rechtsanwalt mindestens eine Woche vor dem vorgesehenen Überstellungstermin zu informieren.
Weiterhin sei die Vorgehensweise zu bemängeln, dass die Rücküberstellung nicht abgebrochen wurde, als der elfjährige Sohn der Familie verschwand und erst abends wieder gefunden wurde.
„Es ist unbestritten, dass die Ausländerbehörde den Bescheid des Bundesamtes vollziehen muss und keine eigene Entscheidung treffen kann, ob sie überstellt oder nicht. Dennoch bleibt sie verantwortlich für die Art und Weise, wie eine Überstellung durchgeführt wird. Hier sind Fehler passiert. Die Mutter hat aufgrund der Vorgehensweise einen Schock erlitten und musste im Krankenhaus behandelt werden. Es ist gut, dass die Ausländerbehörde des Westerwaldkreises bereits signalisiert hat, Vorkehrungen zu treffen, damit sich solche Versäumnisse nicht wiederholen“, erklärte Ministerin Alt.
Sehr erfreut zeigte sich die Integrationsministerin über die aktuelle Mitteilung, dass das BAMF den Überstellungsbescheid nach Polen inzwischen aufgehoben hat, so dass die syrische Familie nicht nach Polen muss und das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden kann. Laut der Statistik des BAMF für Februar 2013 lag die Gesamtschutzquote für Flüchtlinge aus Syrien bei 91,2 Prozent. Das ist die höchste Anerkennungsquote aller Flüchtlingsländer. „Die Chancen für Familie Dodo, im Asylverfahren anerkannt zu werden, stehen demnach sehr gut“, so die Ministerin.
Birgit Jahns
Pressestelle
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ
Kaiser-Friedrich-Straße 5a
55116 Mainz
Telefon 06131 – 16 5647
Pressestelle@mifkjf.rlp.de
www.mifkjf.rlp.de