Startseite BundesländerHessen DR. BLECHSCHMIDT: Datenschutz ungebrochen aktuell – Fokus auf private Bereiche wird stärker

DR. BLECHSCHMIDT: Datenschutz ungebrochen aktuell – Fokus auf private Bereiche wird stärker

von Frank Baranowski
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(LNP) „Mit dem 41. Datenschutzbericht legt der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch nun im zweiten Jahr einen einheitlichen Bericht vor, der sowohl die öffentlichen, als auch die nicht-öffentlichen Bereiche des Datenschutzes umfasst. Seit der Zusammenführung dieser Sektoren gewinnt besonders der Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zunehmend an Bedeutung“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Der Hessische Datenschutzbeauftragte ist für die öffentliche Hand wie für den Privatsektor unverzichtbares Kontrollorgan gegen immer stärkere Datensammel- und Datenverarbeitungstendenzen und zur Garantie des rechtmäßigen Einsatzes staatlicher Mittel und Befugnisse. Ob bei der Beurteilung von polizeilichen Maßnahmen oder der immer weiter verbreiteten – auch privaten – Videoüberwachung im Alltag: Im 41. Bericht finden sich erneut zahlreiche Beispiel dafür, wie durch die Beteiligung des Hessischen Datenschutzbeauftragten der Umgang mit den sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger verbessert und – wo nötig – korrigiert werden muss“.

Als Beispiele nannte Dr. Blechschmidt vor allem die Hinweise des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu polizeilichen Ermittlungen im Bereich der sozialen Netzwerke, jedoch auch die datenschutzrechtliche Bedeutung der sozialen Netzwerke an sich für den Umgang mit eigenen und fremden Daten in der Kommunikation über die neuen Medien. „Auch die Zusammenarbeit mit behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Beurteilung bestimmter Maßnahmen beginnt, im täglichen Geschäft eine immer größere Rolle zu spielen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen, da so Fragen des Datenschutzes in aller Regel bereits vorab umfassend geklärt werden können und es zu Problemen im Einzelnen gar nicht erst kommen muss. Dies ist sowohl für die Bürger, wie auch die datenerfassenden Stellen oder Unternehmen ein Vorteil“, sagte Dr. Blechschmidt.

Besonders lobte Dr. Blechschmidt das unermüdliche Engagement des Hessischen Datenschutzbeauftragten im Hinblick auf die Reform des europäischen Datenschutzes: „Mit Prof. Dr. Ronellenfitsch stand und steht nie im Zweifel, dass eine Reform auf europäischer Ebene nicht dazu führen darf, dass europäische Regelungen hinter bereits erreichte Datenschutzstandards zurückfallen und funktionierende, föderale Zuständigkeiten zentralisiert werden. Gleichwohl bedeutet der stets internationaler werdende Geschäfts- und Datenverkehr, dass auch der Datenschutz grenzüberschreitende Bedeutung erlangt hat“, so Dr. Blechschmidt.

Daniel Rudolf
Pressesprecher
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