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Kinderförderungsgesetz bringt mehr Gerechtigkeit

von Frank Baranowski
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(LNP) „Wir haben ein qualitätsorientiertes, faires und finanziell sehr gut ausgestattetes Gesetz vorgelegt. Wir werden pro Jahr rund 425 Millionen Euro in die frühkindliche Bildung und Kinderbetreuung investieren. Das ist so viel Geld wie noch nie – und nicht nur insgesamt: Auch pro betreutem Kind haben wir die Landesförderung seit 2006 verdreifacht! Dazu bringen wir mehr Qualität und mehr Gerechtigkeit in die Kinderbetreuung, weil wir jedem Kind in Hessen einen guten Mindeststandard garantieren. Außerdem geben wir den Kommunen und Trägern die nötige Flexibilität und Mittelausstattung, genau die höheren Standards umzusetzen, die vor Ort gebraucht werden“, erklärte die Familienpolitische Sprecherin der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Bettina M. Wiesmann, anlässlich der Zweiten Gesetzeslesung zum Kinderförderungsgesetz.

Die Familienpolitikerin verwies auf die Präzisierungen und Klarstellungen, mit denen das Gesetz verbessert wurde. „Wir begrenzen die Zahl der Kinder in U3-Gruppen auf maximal zwölf und sorgen für eine bessere Betreuungsausstattung für Kinder mit langen Betreuungszeiten. Es bleibt bei dem kindbezogenen Pauschalensystem, das die Förderung deutlich ansteigen lässt, und es bleibt bei den bedarfsorientierten Förderkomponenten, der Schwerpunktkita-Pauschale und der Integrationspauschale. Es bleibt bei der klaren Qualitätsorientierung. Wir bleiben bei diesem Gesetz, weil es ein gutes Gesetz für die Kinder in Hessen ist.“

Als „geradezu infam“ bezeichnete Wiesmann die von der Opposition angestoßene Debatte um die Bereitstellung eines Mittagessens in den Kindertagesstätten. Die Regelung sieht vor, dass in begründeten Fällen auch Kitas ohne das Angebot eines Mittagessens die Landesförderung erhalten können. „SPD und Grünen ist offenbar kein Karo zu klein und kein Argument zu scheinheilig! Selbstverständlich bleibt es grundsätzlich dabei, dass in Kitas, die länger als sechs Stunden täglich durchgehend geöffnet sind, eine Mittagsversorgung als Voraussetzung der Landesförderung  vorzusehen ist. Es gibt einzelne Einrichtungen, in denen die Öffnungszeiten knapp über sechs Stunden – zum Beispiel von 7 Uhr bis 13.30 Uhr – liegen und wo die Eltern explizit kein Mittagessen in der Kita wollen. In geänderter Fassung führt das Gesetz dazu, dass der Träger die erheblichen Landesmittel trotzdem erhalten kann – und damit seine Möglichkeiten wachsen, das Betreuungsangebot auszubauen oder anderweitig zu verbessern. Den Kindern und ihren Eltern ist mit dieser Regelung eindeutig gedient. Die Opposition hingegen plädiert faktisch dafür, diesen Kindern die Landesförderung zu streichen!! Verbreiten SPD und Grüne vielleicht sogar bewusst Unwahrheiten, um die Eltern zu verunsichern und parteipolitischen Profit aus dieser Unsicherheit zu schlagen?“, fragte Wiesmann. „Ich appelliere an die Opposition: Stellen Sie die verfälschende „Volksaufklärung“ ein. Informieren Sie korrekt über das Gesetzesvorhaben! Wenn die SPD wie heute Morgen im Landtag larmoyant beklagt, es habe Verunsicherung gegeben, dann geht ein guter Teil der Verantwortung dafür mit SPD und Grünen nach Hause! Wir brauchen Mut zu Kindern, und dieses Gesetz macht Mut zu Kindern, weil in Hessen in großen Schritten für eine vernünftige, gut ausgestattete Kinderbetreuung gesorgt wird!“ schloss Wiesmann.

Christoph Weirich, Pressesprecher
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