(LNP) Der SPD-Landtagsabgeordnete Thorsten Warnecke hat das heute in Erster Lesung im Hessischen Landtag behandelten Entwurf eines Landesplanungsgesetz der Landesregierung als „insbesondere beim Thema Windkraft mutlos“ bezeichnet. „Dafür, dass Schwarz-Gelb sich so lange Zeit gelassen hat, hätte man einen qualitativeren und mutigeren Entwurf erwarten dürfen. Es wäre der richtige Weg gewesen, im Landesplanungsgesetz die auf dem Energiegipfel beschlossene Vorrangfläche für Windkraftanlagen von zwei Prozent der Landesfläche festzuschreiben. So hätte die Regierung die Gelegenheit gehabt, zu zeigen, dass ihnen an einer verbindlichen gesetzlichen Regelung gelegen ist. Diese Chance hat die Landesregierung leider verstreichen lassen“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Wiesbaden.
Warnecke zeigt sich auch darüber irritiert, dass gerade dieses Gesetz der Landesregierung nicht befristet wird: „Diese Landesregierung ist die Erfinderin der Gesetzesbefristung. Warum gerade das Landesplanungsgesetz nicht befristet wird, bleibt schleierhaft. Hier haben wir es mit einer Materie zu tun, bei der es geboten wäre, das Gesetz an zukünftige Entwicklungen anzupassen – etwa bei den Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien.“
Mit einem Schmunzeln wundert sich Warnecke auch über den Titel des Gesetzes: „Beim Hang dieser Landesregierung zu scheinbar moderner Wortkonstruktion ist es fast schon beruhigend, dass das Gesetz nach wie vor Landesplanungsgesetz heißt – und nicht etwa Landeszukunftswettbewerbsregionalgesetz.“
Eine Novellierung des Gesetzes war im Zuge der Föderalismusreform nötig geworden. Nach der Verabschiedung eines Raumordnungsgesetzes durch den Bund im Jahre 2008 muss der Hessische Landtag nun verbleibende landesspezifische Fragen regeln.
Quelle: spd-hessen.de
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