Startseite BundesländerHamburg Debatte um Langformschulen / von Berg: „Posse um Anmeldungen beenden – Regelungslücke schließen“

Debatte um Langformschulen / von Berg: „Posse um Anmeldungen beenden – Regelungslücke schließen“

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Probleme rund um die aktuelle Anmelderunde an Hamburger Schulen sind eine Zumutung für Eltern und Kinder. Sogar das NDR-Satiremagazin „extra 3“ hat dem skurrilsten Fall einen Beitrag gewidmet: Kinder einer Langformschule (1.-13. Klasse) müssen nach Klasse 4 die Schule wechseln, weil sie nicht mehr dicht genug an der Schule wohnen. Die Grünen sehen hier eine Regelungslücke und fordern vom Senat per Bürgerschaftsantrag eine Korrektur.

Dazu erklärt Dr. Stefanie von Berg, bildungspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Entscheidungen der Hamburger Schulbehörde schaffen es selten in eine Satiremagazin. So lustig die Darstellung des Falls sein mag: Der Kern des Problems ist alles andere als witzig! Es wird Zeit, dass diese Posse beendet wird.“

Aus diesem Grund hat die Grüne Bürgerschaftsfraktion einen Antrag eingereicht, der eine Rechtssicherheit für Kinder an Langformschulen fordert. Dies bedeutet zugleich eine Stärkung der Stadtteilschulen, denn knapp ein Viertel der Stadtteilschulen sind Langformschulen.

Stefanie von Berg weiter: „Wenn Eltern ihre Kinder an einer sogenannten Langformschule anmelden, verlassen sie sich darauf, dass ihre Kinder bis zum Abschluss hier bleiben können. Hier gibt es aber eine Gesetzeslücke: Denn der Übergang von Klasse 4 nach 5 ist gesetzlich nicht geregelt. Dies kann bedeuten – wie dieses Jahr geschehen ­-, dass Kinder nach 4 Jahren die Schule verlassen müssen. Das ist für die Kinder eine Katastrophe. Das Konzept der Langformschule wird zu einer Farce. Wir fordern den Senat auf, endlich Rechtssicherheit für die Eltern und ihre Kinder zu schaffen. Dass die SPD-Fraktion unseren Antrag nur in den Ausschuss überweisen will, anstatt ihm sofort zuzustimmen, zeigt: Ihr sind nicht nur die Kinder egal, sondern auch die Stadteilschulen – denn es betrifft nur sie.“

Hintergrund

In unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 20/7927, siehe Anlage) wurde konstatiert, dass das Verfahren durch das Verwaltungsgericht geregelt wurde. Eine Änderung des Schulgesetzes, konkret im § 42 (7), würde eine Gesetzeslücke beim Anmeldeverfahren schließen. Zurzeit findet sich folgender Passus im Schulgesetz: „(7) Bei der Anmeldung von Schülerinnen und Schülern ist anzugeben, an welcher Schule das Kind nach Möglichkeit aufgenommen werden soll; es sollen Zweit- und Drittwünsche für den Fall erschöpfter Kapazitäten genannt werden. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine Schule deren Aufnahmefähigkeit, werden Schülerinnen und Schüler in anderen Schulen aufgenommen. Maßgeblich sind die geäußerten Wünsche und die Ermöglichung altersangemessener Schulwege, die gemeinsame schulische Betreuung von Geschwistern sowie der Besuch der Vorschulklasse an der angewählten Grundschule. Die zuständige Behörde kann Schülerinnen und Schüler aus schulorganisatorischen Gründen unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege in die gleiche Klasse einer gleichartigen Schule umschulen.“ Der Kleinen Anfrage ist zu entnehmen, dass viele Langformschulen mehr als doppelt so viele fünfte Klassen einrichten als vierte Klassen. Somit wäre problemlos zu gewährleisten, dass die Kinder 4. Klasse der Grundschulabteilung an die weiterführende Abteilung wechseln können – und immer noch genügend Plätze für Kinder aus dem Stadtteil bleiben.

Jan Dube – Pressesprecher
Bündnis 90 / Die Grünen
Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Burchardstraße 21, 20095 Hamburg
jan.dube@gruene-fraktion-hamburg.de
Telefon: +49-40-42831-2175

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