Startseite BundesländerHamburg Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek fordert nach Karlsruher Entscheidung zum Ehegattensplitting Öffnung der Ehe

Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek fordert nach Karlsruher Entscheidung zum Ehegattensplitting Öffnung der Ehe

von Frank Baranowski
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(LNP) Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erklärt die Hamburger Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek:

„Der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare liegt auf dem Tisch. Jetzt ist es an der Regierungskoalition im Bundestag, über ihren Schatten zu springen und die Lebens- und Verfassungswirklichkeit des Jahres 2013 anzuerkennen. Schwule und Lesben haben lange genug gewartet. Mit der Öffnung der Ehe erreichen wir die überfällige vollständige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare und beseitigen so alle Benachteiligungen auf einen Schlag“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass eingetragene Lebenspartner auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig. Die Entscheidung setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre fort. In der Vergangenheit hatte das Gericht bereits die Ungleichbehandlungen bei der betrieblichen Altersversorgung, der Erbschaftssteuer, dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag, der Grund­erwerbssteuer oder zuletzt bei der sogenannten Zweit- oder Sukzessivadoption eines Kindes beanstandet.

Am 22. März 2013 hat der Bundesrat auf Initiative von Hamburg und Rheinland-Pfalz eine Gesetzesinitiative zur Öffnung der Ehe für Menschen gleichen Geschlechts beschlossen (BR-Drs. 196/13 (Beschluss)). Durch die Gesetzesinitiative soll § 1353 BGB geändert werden. Eine Ehe soll zukünftig von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts eingegangen werden können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt. Der Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor.

Rückfragen:
Dr. Thomas Baehr
Behörde für Justiz und Gleichstellung, Pressestelle
Tel. 040 42843 3143, Fax: 040 427943 258
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

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