(LNP) „Die Unantastbarkeit von Wohneigentum genießt in Deutschland den besonderen Schutz des Grundgesetzes. Ein Zutritt für Behörden ist nur mit einem richterlichen Beschluss möglich. Die Neuregelung des Betretungsrechts im Entwurf des Denkmalschutzgesetzes höhlt den Anspruch des Grundgesetzes aus und ist deshalb verfassungswidrig.“ Das erklärten die Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr, Bernhard Schemmer, und der CDU-Landtagsabgeordnete im Ausschuss für Kultur und Medien, Eckard Uhlenberg.
Diese Bedenken gegen das Betretungsrecht brachten viele Sachverständige von den kommunalen Spitzenverbänden über die Industrie- und Handelskammer, die nordrhein-westfälische Architektenkammer, der Verband der Wohnungswirtschaft bis hin zum Grundbesitzerverband Nordrhein-Westfalen und dem rheinischen Landwirtschaftsverband in der heutigen Expertenanhörung des Bauausschusses und des Kulturausschusses des Düsseldorfer Landtags zum Entwurf des Denkmalschutzgesetzes vor. Weiter vermissten die Experten Kriterien und Maßstäbe für eine Definition der Zumutbarkeit bei der Übernahme der Kosten für die Bauherren. „Besonders private Bauherren, die vielleicht nur einmal in ihrem Leben bauen, brauchen Klarheit“, sagt Schemmer.
Darüber hinaus kritisierten Experten den Wegfall der Anerkennung für Eigentümer, Bauherren oder Investoren, die ein Denkmal oder Bodendenkmal entdecken. „Es geht nicht nur um finanzielle Förderung. Es geht um die öffentliche Würdigung des Engagements der Leute“, mahnt Uhlenberg.
Einvernehmlich kritisieren die Sachverständigen die in Rede stehende komplette Streichung der Zuschüsse des Landes für den Denkmalschutz ab 2015. Schemmer und Uhlenberg: „Der Denkmalschutz steht als Auftrag in der Verfassung des Landes NRW. Damit höhlen Ministerpräsidentin Kraft und Bauminister Groschek ein weiteres Grundrecht aus und legen die Axt an den Denkmalschutz.“
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