Startseite BundesländerHamburg Mietpreisbremse und Wohnungsneubau sind zwei Seiten einer Medaille

Mietpreisbremse und Wohnungsneubau sind zwei Seiten einer Medaille

von Frank Baranowski
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(LNP) Das Mietrechtsänderungsgesetz, das der Bundestag auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen hat, ermöglicht den Ländern, Mieterhöhungen stärker zu deckeln. Statt um 20 Prozent darf die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren nur noch um bis zu 15 Prozent erhöht werden. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat sich mit einem Antrag dafür eingesetzt, dass die Mieter in Hamburg schnell von dieser Rahmengesetzgebung des Bundes profitieren und der Senat dafür eine entsprechende Rechtsverordnung für Hamburg erlässt. SPD und Senat haben sich mit der Umsetzung schwer getan, sind aber dann doch auf den fahrenden Zug aufgesprungen.

Dazu erklärt Hans-Detlef Roock, Fraktionsvize und baupolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Mieterinnen und Mieter müssen vor zu hohen Mietpreissteigerungen geschützt werden. Das Mietrechtsänderungsgesetz der Bundesregierung ist gut, da es den Ländern ermöglicht, einen rasanten Anstieg der Mieten zu verhindern. Die Umsetzung der Rechtsverordnung durch den SPD-Senat in dieser Form ist aber falsch. Die Rechtsverordnung sollte sich vielmehr auf besonders gefährdete Stadtteile beschränken. Hier teile ich uneingeschränkt die Kritik der Wohnungswirtschaft.

Grundsätzlich lassen sich steigende Mieten allerdings wirklich effektiv nur durch den Bau von neuen Wohnungen bekämpfen. Nur wenn Angebot und Nachfrage wieder ins Lot kommt, wird sich auch die Frage der Mietsteigerungen regulieren. Anstatt sich ständig selbst für Baugenehmigungen zu feiern, sollte der Senat bei den tatsächlichen Wohnungsbauzahlen endlich seinen eigenen Ansprüchen gerecht werden.“

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
E-Mail: julia.wagner@cdu-hamburg.de

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