Startseite BundesländerSchleswig-Holstein Ab morgen sichert Rechtsanspruch echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung

Ab morgen sichert Rechtsanspruch echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung

von Frank Baranowski
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(LNP) Am morgigen 1. August 2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein (KPV), Ingbert Liebing MdB:

„Der erfolgreiche Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist ein herausragendes Gemeinschaftswerk von Bund, Ländern und Kommunen. Seit 2007 hat sich die Zahl der Kita-Plätze mehr als verdoppelt. Der Rechtsanspruch garantiert Müttern und Vätern eine echte Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder.

Über Monate hinweg haben SPD und Grüne ein Schreckensszenario beschrieben, dass alle Ausbauziele verfehlt würden und die Kommunen mit Klagen von Eltern überzogen würden. Das ist alles erkennbar nicht der Fall. Diese Kampagne der Opposition im Bundestag ist in sich zusammen gebrochen. Tatsächlich ist ein großer Kraftakt aller Beteiligten gelungen, von dem jetzt die Kinder und Familien profitieren. Wenn selbst die SPD-Sozialministerin Alheit Entwarnung gibt (Medien-Information vom 28. Juni 2013), ist dies ein guter Beweis dafür, dass hier offenkundig eine Erfolgsgeschichte geschrieben wurde.

Der Bund hat rund 5,4 Milliarden Euro in die Hand genommen, um Ländern und Kommunen bei der Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kitas und in der Kindertagespflege zu helfen und deren Betrieb zu finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund zudem den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Millionen Euro. Eine gute Betreuung und Förderung sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass alle Kinder in unserem Land gute Zukunftschancen haben.“

Jörg Hollmann
KPV-Landesgeschäftsführer
Sophienblatt 44-46
24103 Kiel
Tel.: 0431-66099-22
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