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Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes – Kiel und Mainz starten Bundesratsinitiative

(LNP) Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein werden in den Bundesrat einen Entschließungsantrag mit dem Ziel einbringen, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Nach dem das Kabinett in Kiel dieser Initiative in der vergangenen Woche zugestimmt hatte, hat gestern der Ministerrat in Mainz einen entsprechenden Beschluss gefasst. „Das Asylbewerberleistungsgesetz ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli dieses Jahres überflüssig. Mit dem Urteil, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Existenzminimum sichern müssen, können die betroffenen Menschen jetzt in die bestehenden Sozialsysteme nach SGB II oder SGB XII eingegliedert werden“, erklärten die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt und Innenminister Andreas Breitner heute (26. September).

Sollten Asylbewerberinnen und Asylbewerber Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung nach SGB II oder XII beziehen, würde der Bund erstmalig in die Kostenerstattung für Flüchtlinge einbezogen werden. Bisher tragen Länder und Kommunen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alleine. „Mit der Eingliederung in die Sozialsysteme würde eine unerträgliche Diskriminierung der Flüchtlinge endlich aufhören. Denn es war Anfang der 90er Jahre eine bewusste Entscheidung, ein Sondergesetz für Flüchtlinge zu schaffen. Sie sollten draußen bleiben! Soziale Ausgrenzung mit dem Ziel der Abschreckung  ist eines Sozialstaats wie der Bundesrepublik nicht würdig. Außerdem sie ist verfassungswidrig“, erläuterte Alt.

Breitner ergänzte: „Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass migrationspolitische Erwägungen bei der Festlegung des Existenzminimums keine Rolle spielen dürfen“. Sie forderten die Bundesregierung auf, die Leistungen für Asylbewerber auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen und damit Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. „Das Existenzminimum ist für alle Menschen gleich – egal ob Deutscher, Migrant oder Flüchtling“, so Alt und Breitner.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 18. Juli entschieden, dass die Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich angehoben werden müsse. Im Schnitt stiegen sie um etwa 50 Prozent. Auf die vorläufigen Sätze einigten sich alle Bundesländer im August in Mainz. Die endgültige, gesetzliche Regelung ist Aufgabe des Bundes.

Astrid Eriksson
Pressesprecherin
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ
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