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Abwasserbeseitigungskonzepte müssen demografischen Wandel berücksichtigen

(LNP) Im Bereich der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung ist das Land Brandenburg weiterhin auf dem richtigen Weg. Mit den jetzt vorliegenden Zahlen aus den Abwasserbeseitigungskonzepten der kommunalen Aufgabenträger werden die Anteile der zentralen und der dezentralen Abwasserentsorgung sichtbar. „Die Zahlen zeigen, dass insbesondere in den ländlichen Regionen nach wie vor auch der Einsatz von dezentralen Lösungen dauerhaft sinnvoll sein kann“, so Umweltministerin Anita Tack (Linke). „Für den einzelnen Bürger bedeuten die Konzepte neben sauberen Gewässern vor allem auch Transparenz und individuelle Planungssicherheit.“

Zum 31. Dezember 2011 gab es im Land Brandenburg 150 kommunale Träger der Abwasserbeseitigungspflicht. 147 dieser Körperschaften hatten ein von Städten, Gemeinden bzw. Zweckverbänden beschlossenes Abwasserbeseitigungskonzept (rund 98 Prozent).

Für das Abwasser von insgesamt rund 2.485.000 Einwohnern Brandenburgs sehen die vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzepte eine zentrale Entsorgung für rund 2.173.000 Einwohner vor. Dies würde einem zukünftigen Anschlussgrad der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation von etwa rund 87,5 Prozent entsprechen.

Auf der Ebene der Landkreise weisen die Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden für Märkisch-Oderland und Oberhavel mit rund 92 beziehungsweise 91 Prozent der Einwohner den höchsten Anteil an der zentralen Abwasserentsorgung auf. Die geringsten Anteile finden sich in den Gemeinden der Landkreise Uckermark mit rund 75 Prozent und der Prignitz mit rund 72 Prozent. Insgesamt wird das Abwasser von ca. 312.000 Einwohner, also rund 12,5 Prozent dezentral entsorgt.

„Die Konzepte zeigen, dass in den Gemeinden und Ortsteilen kleiner 2.000 Einwohner das Abwasser auch zukünftig dauerhaft mit Hilfe dezentraler Lösungen entsorgt werden kann“, so Tack. Beispielsweise verfügen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz rund 62 Prozent der Gemeinden über eine dezentrale Abwasserentsorgung, gefolgt von den Landkreisen Uckermark mit rund 51 Prozent und Prignitz mit rund 50 Prozent. Die höchsten Anteile zentraler Anlagen in Orten bis 2.000 Einwohnern werden in den Landkreisen Elbe-Elster mit rund 81 Prozent, Oder-Spree und Potsdam-Mittelmark mit jeweils rund 74 Prozent und in Teltow-Fläming mit rund 73 Prozent erreicht.

Auch zukünftig sind die kommunalen Träger der Abwasserbeseitigungspflicht gehalten, die Abwasserbeseitigungskonzepte fortzuschreiben und hierbei die Auswirkungen des demografischen Wandels, die regionale Entwicklung von Gewerbe und Industrie, aber auch die Fortentwicklung der  technischen Lösungen zur Abwasserentsorgung zu berücksichtigen. Dezentrale Lösungen werden nach wie vor dann präferiert, wenn sie ökologisch tragbar und ökonomisch sinnvoll sind.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich über die planerisch vorgesehene Entsorgungsvariante ihres Wohngebietes informieren wollen, können sich an die abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden sowie an die zuständigen unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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