(LNP) „Die gestrige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtsgerichtshof bedarf einer genaueren Prüfung. Es ist aber ersichtlich, dass Frau Thurau damit nicht einfach eine Rückkehroption auf die Position der LKA-Chefin erhalten hat. Nach wie vor stehen ungeklärte Vorwürfe im Raum, die Frau Thurau zur Last gelegt werden und sie als Präsidentin des Landeskriminalamtes ungeeignet erscheinen lassen würden“, sagte der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer, heute in Wiesbaden.
„Erst vor wenigen Tagen hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Anklage gegen Frau Thurau wegen uneidlicher Falschaussage (Strafrahmen 3 Monate bis 5 Jahre) zugelassen. Wie verträgt sich ein solches Verfahren mit einer der höchsten Polizeipositionen im Land? Überdies läuft gegen Frau Thurau ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Geheimnisverrats. Hier hätte ich von Frau Thurau in der jetzigen Situation zumindest vorerst mehr Gespür erwartet“, so Bauer.
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