Startseite BundesländerHessen Alexander Bauer und Klaus Dietz: „Sicherheit der Bürger, Tierwohl und Rechte der Hundehalter abwägen“ – „Praktische Umsetzbarkeit weiter fraglich“

Alexander Bauer und Klaus Dietz: „Sicherheit der Bürger, Tierwohl und Rechte der Hundehalter abwägen“ – „Praktische Umsetzbarkeit weiter fraglich“

von Frank Baranowski
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(LNP) „Im Mittelpunkt der rechtlichen Regelungen zur Haltung von Hunden muss die öffentliche Sicherheit und Ordnung stehen“, waren sich der innenpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer und sein Kollege Klaus Dietz, der in der Fraktion für Tierschutz zuständig ist, einig. „Es geht zentral darum, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten und Beißunfälle zu vermeiden. Dieses Ziel müssen wir mit dem ebenso wichtigen Ziel eines bestmöglichen Tierschutzes für die Hunde verbinden – und das mit einer möglichst geringen Eingriffsintensität in die Freiheitsrechte der Hundehalter. Hier sind sehr sorgfältige Abwägungen nötig“, erklärten die beiden Fachpolitiker im Zusammenhang mit der heute durchgeführten Anhörung eines SPD-Gesetzentwurfes für ein neues Hundegesetz.   

„Das Problem ist oftmals nicht das Tier, sondern der Mensch am anderen Ende der Leine. Es wird aber sicher nicht ausreichen, jeden Hundehalter einmal zum Tiertrainer zu schicken und zu glauben, damit sei die Gefahr, die von einzelnen gefährlichen Hunden ausgeht, gebannt. Der Staat bleibt in der Pflicht, seine Bürger zu schützen“, so Bauer zum Vorhaben der Oppositionspartei SPD, einen verpflichtenden „Hundeführerschein“ für jeden Hundehalter einzuführen. „Ein Tier ist nun mal kein Auto, für dessen Technik man einen Führerschein macht! Außerdem sollten wir den vielen Hundehaltern in Hessen nicht vorschnell zusätzliche Pflichten – vor allem Kosten und Einschränkungen – zumuten. Wir müssen auch die Kritik der Kommunen ernst nehmen, dass das Gesetz enormen Aufwand im Rahmen der Überwachungspflichten bedeuten würde. Auch müsse man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Rasseliste aus Sicht der Städte grundsätzlich bewährt habe“, so der Innenpolitiker weiter.

„Die ganz überwiegende Mehrheit der Tierhalter geht auch ohne Führerschein gut mit ihren Tieren um. Wir sollten hier also keinen Generalverdacht zulassen. Die Frage ist, wie wir für die wenigen anderen sicherstellen, dass weder Gesellschaft noch Tier dadurch gefährdet werden oder gar Schaden nehmen“, erklärte Tierschützer Dietz.

„Die heutige Anhörung habe wichtige und nachdenkenswerte Impulse geliefert, über die man nun weiter beraten müsse, um eine gerechte Abwägung in einer schwierigen Frage zu erreichen“, sagten beide CDU-Politiker abschließend.

Christoph Weirich, Pressesprecher
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