Startseite BundesländerRheinland-Pfalz Alt: Abschaffung der Steuerklasse V wäre Paradigmenwechsel

Alt: Abschaffung der Steuerklasse V wäre Paradigmenwechsel

von Frank Baranowski
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(LNP) Frauenministerin Irene Alt ist hochzufrieden mit dem Beschluss der Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz (GFMK), die Steuerklasse V abzuschaffen. „Das bedeutet einen Paradigmenwechsel im Steuersystem: Denn endlich wäre Schluss mit der ungleichen Besteuerung zweier Einkommen in einem Haushalt. Viele Paare wählen eine günstigere Steuerklasse für das größere Einkommen und nehmen die weitaus höhere Besteuerung des kleineren Verdienstes in der Steuerklasse V hin. Die Leidtragenden dieses Modells sind in der Regel die Frauen“, erklärt Frauenministerin Irene Alt. „Denn es bedeutet, dass bei ihnen netto extrem wenig übrig bleibt.“

Die 23. GFMK fand unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalt  in Magdeburg statt und befasste sich in ihrem Leitantrag mit den Verdienstunterschieden zwischen Männern und Frauen. Hierbei geht es zum einen um die Tatsache, dass Frauen im Schnitt 22% weniger für gleiche oder gleichwertige Arbeit bekommen als Männer. Zum anderen geht es um das Thema, dass Frauen wegen familiärer Aufgaben oft gar nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sind oder aus steuerlichen Gründen oder sich wegen der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse für einen Minijob entscheiden. Ministerin Alt: „Wir wollen, dass Frauen auch finanziell auf eigenen Füßen stehen, dass sie sich für eine Berufstätigkeit entscheiden wollen und können, dass sie hierfür fair bezahlt werden und, dass sie so ihre eigene Existenz auch mit Blick auf ihre Altersversorgung sichern.“

In der Konsequenz sprach sich die GFMK für  Maßnahmen aus, die unter anderem Minijobs dort  beseitigen, wo sie reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verhindern. Darüber hinaus sei eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben notwendig. „Dazu zählt die Novellierung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf Bundesebene sowie das Recht auf Rückkehr in eine gleichwertige Vollzeitbeschäftigung“, so Frauenministerin Irene Alt.

In dem von Rheinland-Pfalz eingebrachten Antrag für ein gemeinsames Gewaltschutzverfahren für Mütter und deren Kinder wurde die Bundesregierung gebeten zu prüfen,  ob in Fällen häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder ein gemeinsames gerichtliches Verfahren zum Gewaltschutz und zum Umgangsrecht ermöglicht werden kann. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen – genauso wie der von Rheinland-Pfalz eingebrachte Antrag zum Sexismus. In diesem wird die Bundesregierung um eine Bestandsaufnahme von Forschungsergebnissen zum Thema Sexismus gebeten. Daraus sollen Vorschläge für das weitere Vorgehen gegen Sexismus erarbeitet werden. „Was wir brauchen“, so Ministerin Alt, „ist eine öffentliche Debatte zu diesem Thema, aber auch veränderte Unternehmenskulturen beispielsweise durch mehr Frauen in Führungspositionen.“

Birgit Jahns
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