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Alt: Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht müssen weg

(LNP) Integrationsministerin Irene Alt hat vor dem Landtag erneut die Abschaffung sowohl des Asylbewerberleistungsgesetzes als auch die bundesweite Abschaffung der Residenzpflicht gefordert. „Beide Gesetze sind überflüssig. Es gibt weder einen ersichtlichen Grund, warum Asylsuchende nicht in die bestehenden Leistungssysteme nach SGB II und XII eingegliedert werden, noch warum sie sich nicht frei über Landesgrenzen hinweg bewegen dürfen“, begründete Ministerin Alt ihre Haltung.

Das ersatzlose Streichen des Asylbewerberleistungsgesetzes ergebe sich als logische Folge aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, so Alt. In ihrem Urteil forderten die Richter, die Leistungssätze so anzuheben, dass sie ein Leben am Existenzminimum erlaubten. Außerdem machte das Gericht deutlich, dass migrationspolitische Gründe bei der Festlegung des Existenzminimums keine Rolle spielen dürfen.  Ein weiterer Punkt kommt hinzu: „Bezögen Asylbegehrende Leistungen nach SBG II oder XII dann würde sich der Bund außerdem endlich an den Kosten der Unterbringung und Verpflegung von Asylsuchenden beteiligen. Derzeit stemmen allein die Kommunen und die Länder diese Ausgaben“, erklärte Integrationsministerin Irene Alt.

Ebenfalls als überholt bezeichnete Alt die Residenzpflicht. Zwar hätten mittlerweile fast alle Bundesländer die Residenzpflicht innerhalb ihrer Landesgrenzen aufgehoben. Doch sei es Asylsuchenden nach wie vor nicht erlaubt, sich frei in ganz Deutschland zu bewegen. Alt: „Es ist bedauerlich, dass die Große Koalition in Berlin in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat, dass es bei dieser Regelung bleiben soll.“

Birgit Jahns
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