(LNP) „Die schutzbedürftigen Interessen von Opfern einer Straftat müssen weiter gestärkt werden“, sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Texter, mit Blick auf die nächste Woche im Ostseebad Binz stattfindende Justizministerkonferenz. „Der staatliche Auftrag ist nicht nur auf die Bestrafung der Täter begrenzt, sondern muss auch die Opfer mit einbeziehen.“
„Häufig steht und fällt eine Entscheidung in Strafverfahren mit den Aussagen der Opfer. Dies ist besonders problematisch, wenn es auf die Zeugenaussagen von Kindern und Jugendlichen ankommt. Sie sind häufig eingeschüchtert, weil ihnen die Abläufe vor Gericht fremd sind. Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu das Projekt der Psychosozialen Prozessbegleitung eingerichtet und nimmt damit bundesweit eine Leuchtturmfunktion ein“, lobte Andreas Texter.
„In diesem Projekt werden Kinder und Jugendliche bei den Gerichtsprozessen betreut und es werden auf diesem Wege Hemmnisse abgebaut. Wir sind hier auf dem richtigen Weg, denn eine Verurteilung eines Täters darf nicht daran scheitern, weil das Opfer in der Gerichtsverhandlung eingeschüchtert oder aufgeregt ist. Wir dürfen uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen, sondern müssen konsequent den Opferschutz ausbauen und Maßnahmen ergreifen, um weitere Straftaten zu verhindern. Hierzu zählt die Opferberatung ebenso wie prozessbegleitende Maßnahmen oder die Anpassung von Straftatbeständen soweit dies notwendig ist“, so Andreas Texter abschließend.
Jutta Hackert
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