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Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland

von Frank Baranowski
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„Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen“ des Ministeriums bietet Hilfen

(LNP) Mit in Kraft treten der Anerkennungsgesetze des Bundes und des Landes ist für Personen mit einer ausländischen beruflichen Qualifikation erstmals ein Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf geschaffen worden. Wie und wo dies beantragt werden kann, wer beratend zur Seite steht und welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, hierüber gibt der neu gefasste Orientierungsleitfaden Auskunft.

„Die erfolgreiche berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist ein wichtiges Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung. Der Leitfaden soll es allen, die zu uns kommen, leichter machen, ihre schulische Bildung oder berufliche Qualifikation in Niedersachsen anerkennen zu lassen. Denn jeder sollte in Niedersachsen die Chance haben, einen Beruf zu ergreifen, der seinen Kompetenzen entspricht. Dies ist ein entscheidender Schritt zur vollen Teilhabe“, erklärt Sozial- und Integrationsministerin Cornelia Rundt.

Die mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse verbundenen Fragestellungen sind häufig sehr komplex. Betroffenen, den entsprechenden Beratungsstellen und sonstigen Interessierten bietet der „Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen“ Hilfestellung. Die Broschüre erläutert die wesentlichen Zusammenhänge und nennt zahlreiche Kontaktdaten zu Stellen, die auch regional eine vertiefte Beratung anbieten.

Das Ministerium hat den Orientierungsleitfaden umfassend überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse der Antragstellenden und Beratungsstellen angepasst. Er bietet umfassende Informationen über die Rechtsgrundlagen, die Verfahren, Beratungsstellen sowie die zuständigen Stellen. Eine neue Funktion stellt die umfangreiche Berufsübersicht dar, die die Ermittlung eines deutschen Referenzberufes und der jeweils zuständigen Stelle deutlich erleichtert.

Heinke Traeger
Nr. 62/13
Tel.: (0511) 120-4060

Gabriele Heiser
-Pressestelle-
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration

Tel.: 0511/120 4058

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