Startseite BundesländerSaarland Anhebung der Altersgrenzen im Beamtenbereich: Einigung zwischen Gewerkschaften und Landesregierung

Anhebung der Altersgrenzen im Beamtenbereich: Einigung zwischen Gewerkschaften und Landesregierung

von Frank Baranowski
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(LNP) Im Rahmen des Projektes „Zukunftssichere Landesverwaltung“ haben sich die Vertreter der Landesregierung mit den Gewerkschaften auf die Anhebung der Altersgrenzen im Beamtenbereich geeinigt. Damit wird ein Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes und zur Zukunftssicherung des Landes geleistet. Derzeit wird der Referentenentwurf eines Änderungsgesetzes erarbeitet und soll in Kürze in das Abstimmungsverfahren gegeben werden.

Gleichzeitig wird als weiterer wesentlicher Teilbereich des Projektes „Zukunftssichere Landesverwaltung“ in Bezug auf die Vereinbarkeit von  Familie und Beruf auch die Familienpflegezeit eingeführt.

Schwerpunkt des Rechtsetzungsvorhabens bildet die Übertragung der Vorgaben der gesetzlichen Rentenversicherung zur Erhöhung der Lebensarbeitszeit unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Alterssicherungssystemen. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Gleichklang mit der Bundesregelung und den Regelungen der übrigen Bundesländer möglichst zeitnah zu realisieren. Gewerkschaften und Landesregierung haben in verschiedenen Arbeitsgruppen des Ministeriums für Inneres und Sport Eckpunkte zur Anhebung der Altersgrenzen im Beamtenbereich erarbeitet.

Die Regelaltersgrenze von 65 Jahren für Beamtinnen und Beamte wird bis zum Jahr 2029 stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Dabei steigt der maximale Versorgungsabschlag infolge der Anhebung der Regelaltersgrenze unter Beibehaltung der bisherigen Antragsaltersgrenze von 63 Jahren auf 14,4 v.H.

Beamtinnen und Beamte, die das 65. Lebensjahr vollendet und, vergleichbar mit den Pflichtbeitragsjahren im Rentenrecht, 45 Jahre mit anrechenbaren Dienstzeiten zurückgelegt haben, können abschlagsfrei in den Ruhestand treten. Eine entsprechende Sonderregelung gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 anrechnungsbare Dienstjahre erreicht haben.

Die Möglichkeit, den Eintritt in den Ruhestand auf Antrag um bis zu drei Jahre hinauszuschieben, sofern dies im dienstlichen Interesse liegt, wird beibehalten.

Die besondere Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr wird bis zum Jahr 2026 schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Für diese Beamtengruppen wird erstmals eine Antragsaltersgrenze geschaffen, die eine vorzeitige Ruhestandsversetzung mit Versorgungsabschlägen ab Vollendung des 60. Lebensjahres ermöglicht. Um der Verwendung in besonders belastenden Diensten Rechnung zu tragen, ist die Möglichkeit einer Reduzierung der Versorgungsabschläge ab einer Mindestzeit von fünf Jahren im Schicht- und Wechselschichtdienst oder Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr vorgesehen. So ist z.B. für bestimmte Altersgruppen bei Ableistung von bis zu 24 Jahren an belastenden Diensten eine abschlagsfreie Ruhestandsversetzung mit 60 Jahren möglich.

Auch hier kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag um bis zu drei Jahre hinausgeschoben werden, sofern dies im dienstlichen Interesse liegt.

Innenministerin Monika Bachmann: „Ich freue mich, dass wir uns mit den Gewerkschaften über die Anhebung der Altersgrenzen im Beamtenbereich einigen konnten und gleichzeitig auch deren Forderungen nach Übergangsregelungen und der Berücksichtigung von belastenden Diensten entgegen kommen konnten. Was die Forderungen der Gewerkschaften nach Verbesserungen des Zulagensystems für besondere Erschwernisse betrifft, arbeiten wir derzeit an einer einvernehmlichen Lösung.“

Medienkontakt
Ina Weißmann
Pressesprecherin
Telefon: (0681) 501-2102
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