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Anita Klahn: Keine Schlechterstellung von Ersatzschulen!

(LNP) In ihrer Rede zu TOP 30 (Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung) erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: „Lassen Sie mich bitte einige Sätze vorweg sagen zu den Beweggründen, warum meine Fraktion die eher ungewöhnliche Aussprache zu einem schriftlichen Berichtsantrag gewünscht hat.

Meine Fraktion und ich selbst halten die Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung, die durch das Haushaltsbegleitgesetz vorgenommen wird, für ein so bedeutsames Thema, dass es aus unserer Sicht eine Erste Lesung rechtfertigt, die nicht in der allgemeinen Haushaltsaussprache untergeht.

Daher bin ich sehr erfreut, dass – entgegen der ursprünglichen Planung –  jetzt alle Fraktionen zu diesem Thema sprechen.

Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir intensiv über das Thema ‚Neuordnung der Ersatzschulen‘ diskutiert und gerungen. Aber wo sind wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung angelangt?

Im Grundsatz besteht doch Einigkeit darüber, dass wir eine transparente Neuordnung der Berechnungsgrundlage brauchen. Auch dass die Pensionskosten aus der Berechnung herausgenommen und durch einen entsprechenden Faktor für die Sozialbeiträge ersetzt werden, ist Konsens.

Nicht akzeptieren werden wir dagegen, dass eine deutliche Verschlechterung der Finanzsituation der Schulen in freier Trägerschaft eintritt, so wie es sich im jetzigen Entwurf darstellt. Wobei besonders perfide wirkt, dass die Landesregierung einzelne Schularten gegeneinander ausspielt.

Außerdem entspricht der vorgelegte Gesetzentwurf nicht dem Beschluss des Landtages vom November letzten Jahres, der eine schrittweise Verbesserung der Förderung der Ersatzschulen fordert.

Meine Fraktion bedauert es ehrlich – und so hat es auch Dr. Klug im letzten Jahr formuliert –, dass es aufgrund der Komplexität der Materie, der leider verkürzten Legislaturperiode sowie natürlich den haushalterischen Restriktionen, nicht möglich war, dieses Thema seinerzeit abzuschließen.

Natürlich hätte auch die damalige CDU-FDP-Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen können, so wie es die jetzige Regierung macht.

Aber im Gegensatz zu Ihnen hatten wir neben der transparenten Berechnung noch eine zweite Maxime, die auch in unserer Endabwägung stärker wog.

Wir wollten und wollen keine Schlechterstellung irgendeiner Ersatzschule!

Ein neues transparentes Berechnungssystem und keine finanzielle Schlechterstellung gehörten für uns immer untrennbar zusammen.

Mit dieser Position waren wir zumindest in der letzten Legislaturperiode nicht allein. Die geschätzte Kollegin Erdmann hat im Jahr 2010 noch für die Grünen erklärt, dass die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nicht auskömmlich sei und die Schulen sich in einer prekären finanziellen Situation befinden. Den damaligen Gesetzentwurf der Grünen schmückte der Titel ‚Stärkung der Freien Schulen‘.

Und bevor Sie jetzt fragen, warum wir nicht mehr Mittel bereitgestellt haben, erkläre ich Ihnen das auch gleich: Für uns sind Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung keine leeren Phrasen. Mit dem eben beschriebenen Anspruch, keine Schlechterstellung der Schulen und in Finanzverantwortung für das Land Schleswig-Holstein stehen wir zu den Entscheidungen der letzten Legislaturperiode.

Ich habe mit vielen Vertretern der freien Schulen gesprochen. Diese sagten mir in aller Deutlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf nicht nur eine Schlechterstellung, sondern eine Existenzbedrohung der freien Schulen insgesamt bedeutet.

Besonders hart trifft es neben den Waldorfschulen die beruflichen Schulen, die am Ende der Übergangsphase alle zusammenzubrechen drohen. Ein Irrsinn vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.

Ich frage daher auch ganz direkt Minister Meyer und Ministerin Alheit, wie sie diesem Regierungsentwurf zustimmen konnten, wo sie doch immer propagieren, den Fachkräftemangel bekämpfen zu wollen. Frau Ministerin Alheit, wir haben durch den Ausbau der Kinderbetreuung einen erheblichen Mangel an Erziehern, und jetzt werden den privaten Erzieherschulen Mittel gestrichen. Das Ibaf in Rendsburg bildet gehörlose Menschen aus. Eine Folge ihres Gesetzentwurfes könnte  sein, dass dieses eingestellt wird.

Passt das mit ihrem sozialen Anspruch zusammen?

Auch ist es mir ein absolutes Rätsel, wie die Grünen nach all ihren Versprechungen diesem Entwurf zustimmen können. Man könnte geradezu von Wählertäuschung sprechen. Der SPD werfe ich vor, schon immer jedes Mittel genutzt zu haben, um die freien Schulen klein zu halten, daher hat Schleswig-Holstein bundesweit auch mit den geringsten Anteil von Ersatzschulen.

Wir Liberale  lehnen den Entwurf in der vorliegenden Form ab.

Wir werden eine Änderung zum Haushaltsbegleitgesetz einbringen, welche jegliche Schlechterstellung der Schulen in freier Trägerschaft ausschließen wird und die jetzigen unsäglichen Übergangsbestimmungen ersetzt.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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