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11. November 2024
Schleswig-Holstein

Anke Erdmann: Eine gesetzliche Keule, die den Dialog erschlägt, sieht wohl anders aus

(LNP) Die Kernfrage dieser Debatte ist: Steht diese Übergangsregelung mit dem groß angelegten Bildungsdialog im Widerspruch oder nicht? Meine Antwort ist: nein. Klar haben wir als Koalition eine Position, aber Dialog macht Sinn: Liegen wir insgesamt richtig? Was haben wir übersehen? Was muss bei der Umsetzung bedacht werden?

Was liegt nun hier auf dem Tisch? Keine neuen Gemeinschaftsschulen, keine weiteren Y- oder G9-Gymnasien. Und beides gilt befristet bis Juli 2014. Wer genau liest merkt: Keine Schule muss Ihr Konzept ändern, denn die 3 von 138 Schulen, die sich für die Wiedereinführung von abschlussbezogene Klassen entschieden haben, können diese Praxis beibehalten. Eine gesetzliche Keule, die den Dialog erschlägt sieht wohl anders aus.

Für uns geht es um Klarheit in der Genehmigungspraxis bis 2014. Diese Übergangsregelung steht dem großen Bildungsdialog so sehr im Wege wie eine grüne Ampel dem Fußgänger.

Ein Wunsch zum Schluss: Gerne redet Schwarz-Gelb von „Einheitsschule“ – der Gegensatz dazu muss ja wohl die Separationsschule sein. Kommen Sie raus aus den Gräben! Das Gefecht ist lange vorbei, und im Dialog wird man im Graben schnell übersehen und kriegt vor allem nichts mit. Lassen Sie uns im Parlament nachvollziehen, wo die Bildungslandschaft weitgehend angekommen ist – außerhalb der Gräben.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Dr. Jörg Nickel
Stellv. Pressesprecher
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