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19. Oktober 2024
Rheinland-Pfalz

Anklam-Trapp/Ebli: Wichtiges Ergebnis zum Wohle der Patientinnen und Patienten

(LNP) Zu TOP 4 der heutigen Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Landtages erklären die Vorsitzende des Arbeitskreises für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Kathrin Anklam-Trapp, und Friederike Ebli, Mitglied des Ausschusses:

„Auf unsere Initiative hin hat sich heute der Sozialausschuss mit der Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) befasst. Ministerin Malu Dreyer hat über den aktuellen Stand der Verhandlungen berichtet.“

Nachdem Anfang des Jahres 2011 ein Rahmenvertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern abgeschlossen wurde, hatte sich in der Umsetzung vor Ort dringender Änderungsbedarf des Vertrages gezeigt. Nach intensiven Verhandlungen seit Frühjahr dieses Jahres konnten sich die Vertragspartner am 24. August 2012 auf ein gemeinsames Ergebnis einigen. Die Vergütung wurde neu geregelt und die Verfahren zur Genehmigung einer SAPV verbessert.

Anklam-Trapp und Ebli: „Allen Beteiligten ist für dieses Ergebnis zu danken. Im Interesse der Patientinnen und Patienten konnten schnelle und praktikable Lösungen gefunden werden. Nun muss der Rahmenvertrag, der auch für den Neubeginn von SAPV-Teams flexiblere Regelungen enthält, von den gesetzlichen Krankenkassen und Teams vor Ort angewendet werden.“

Im Jahr 2007 wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz der Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch eingeführt. Die SAPV soll sterbenden Menschen mit hohem Versorgungsaufwand die Betreuung in der vertrauten häuslichen Umgebung ermöglichen.

SPD-Landtagsfraktion
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