(LNP) Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Senat eine umfassende Antidiskriminierungsstrategie vorgelegt (siehe Anlage). Die Strategie verstärkt bereits laufende Programme, wie beispielsweise das Integrationskonzept, das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm und das Programm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Anders als unter Schwarz-Grün begreift der SPD-Senat die Förderung von Vielfalt und die Verfolgung von Benachteiligungen als Aufgabe der jeweils zuständigen Fachbehörden und Ämter, die entsprechenden Hinweisen nachgehen sollen. Bestandteil des SPD-Antrags war auch die Erprobung von anonymisierten Bewerbungen, die inzwischen erfolgt ist. Zudem hat im Juli die Beratungsstelle „amira“ ihre Arbeit aufgenommen, die Migrantinnen und Migranten bei Benachteiligungen über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten – auch muttersprachlich – informiert und begleitet. Die Sozialbehörde (BASFI) fördert die Beratungsstelle mit rund 180.000 Euro. Weiterhin wird der Senat die „Charta der Vielfalt“, die Hamburg 2008 unterzeichnet hat, insbesondere in der Wirtschaft stärker bewerben und hierzu die Gesprächsforen im Rahmen der Fachkräftestrategie nutzen.
Dazu Ksenija Bekeris, stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Die Förderung von Vielfalt und die Bekämpfung von Benachteiligungen ist uns ein ganz wichtiges Anliegen. Die jetzt vorgelegte Antidiskriminierungsstrategie ergänzt erfolgreiche Instrumente wie die Kampagne ‚Wir sind Hamburg. Bist Du dabei?‘, das Integrationskonzept mit der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und das Programm gegen Rechtsextremismus. Die Antidiskriminierungsarbeit in den jeweiligen Fachbehörden zu verankern, ist genau der richtige Ansatz. Das sichert eine breite Umsetzung und sorgt für eine stärkere Sensibilisierung bei diesem Themenkomplex.“
Kazim Abaci, integrationspolitischer Sprecher der SPD Fraktion ergänzt: „Die aktive Förderung und Gestaltung von Vielfalt und der Abbau von Benachteiligungen und Vorurteilen ist wichtig. Erst dann werden Angebote von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft den Bedürfnissen einer vielfältiger gewordenen Gesellschaft gerecht und somit auch angenommen. Ich wünsche mir, dass noch mehr Hamburger Unternehmen und Verbände die ‚Charta der Vielfalt‘ als Instrument der bewussten und sichtbaren Öffnung für Vielfalt nutzen.“
Hintergrund:
Die Benachteiligung von Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts, der Religion oder auch der sexuellen Identität ist verboten. Wer sich dennoch benachteiligt sieht, hat seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an seiner Seite und kann sich rechtlich zur Wehr setzen. Unterstützung und Beratung erfahren Betroffene dabei durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.antidiskriminierungsstelle.de).
Claas Ricker
Pressesprecher
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