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Antisemitische und rassistische Hetze von Neonazi-Organisationen folgenlos, solange sie nicht verboten sind? Groteskes Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt

(LNP) Wegen Verbreitung von Aufklebern, auf denen ein David-Stern mit blutigen Händen zu sehen ist und anderen, auf denen ‚NS Area‘ steht, hat DIE LINKE Eschborn die Neonazi-Organisation ‚Nationale Sozialisten‘ angezeigt. Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wie viel rassistische und antisemitische Hetze muss von Neonazi-Organisationen ausgehen, bis Politik und Justiz dagegen vorgehen? Diese bedrückende Frage stellt sich mit Blick darauf, wie die Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige gegen die ‚Nationalen Sozialisten‘ reagiert hat.

Da es sich bei den Nationalen Sozialisten ‚nicht um eine verbotene Organisation handelt‘  und ‚Davidstern mit blutigen Händen auch als Kritik am Staat Israel gedeutet werden kann‘ (O-Ton Staatsanwaltschaft), werde nicht weiter ermittelt. Diese Begründung für die Einstellung der Ermittlungen haut dem Fass den Boden aus.“

DIE LINKE. Fraktion im Hessischen Landtag fordere vor diesem Hintergrund Hessens Innenminister auf, die offen sich zur NS-Ideologie bekennende Neonazi-Organisation ‚Nationale Sozialisten‘ zu verbieten, wenn nur so die Staatsanwaltschaft sich bemüßigt sehe, gegen antisemitische und rassistische Hetze vorzugehen.

Schaus: „Dass in der Einstellungsverfügung die Bezeichnung ‚Nationale Sozialisten‘ und der klare Bezug zur NS-Zeit, nicht in Verbindung gebracht wird mit der Rechtsprechung – etwa zu § 86 und 86a des Strafgesetzbuchs, der die Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt – ist erschreckend.“

Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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