(LNP) „Die freien Berufe – seien es Ärzte, Steuerberater oder Architekten – sind für Wirtschaft und Gesellschaft, für Wachstum und Wohlstand in Deutschland unverzichtbar. So stelltauch die Planung und Errichtung von Gebäuden und von Konzepten für die Stadtentwicklung hohe Anforderungen an das Wissen und Können von Architekten und Stadtplanern. Die Vermittlung der theoretischen Grundlagen mit ihren vielfältigen Anforderungen benötigt viel Zeit. Deshalb werden wir mit dem heutigen Gesetzentwurf Änderungen bei der Mindestdauer der Ausbildung vornehmen. Künftig wird als Voraussetzung für die Eintragung in das Berufsverzeichnis ein Studium von mindestens vier Jahren vorausgesetzt. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Architekten im europäischen Vergleich gestärkt.“ Mit diesen Worten skizzierte heute in Wiesbaden der zuständige Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Landtages, Gottfried Milde, die Grundzüge des neuen Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetzes.
Auf die bisherige Ausnahmemöglichkeit eines mindestens dreijährigen Studiums und einer vierjährigen praktischen Tätigkeit solle nun verzichtet werden. Milde hob in diesem Zusammenhang auch die besondere Bedeutung des Architekturberufes für die derzeitigen Herausforderungen hervor: „Energetische Sanierung von Gebäuden oder der demographische Wandel, welcher die Frage nach barrierefreiem Wohnen und neuen Wohnformen stellt. Allein in diesen beiden Bereichen leisten die Architekten und Stadtplaner in Hessen eine hervorragende Arbeit. Ein zeitgemäßes Architekten- und Stadtplanergesetz bildet hierfür einen leistungsfähigen Rahmen.“
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