Startseite BundesländerRheinland-Pfalz Asyl / Minister Alt und Kühl: „Asylbewerberleistungsgesetz ist überflüssig“

Asyl / Minister Alt und Kühl: „Asylbewerberleistungsgesetz ist überflüssig“

von Frank Baranowski
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(LNP) Integrationsministerin Irene Alt und Finanzminister Carsten Kühl setzen sich dafür ein, das Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos zu streichen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli entschieden, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber Leistungen erhalten müssen, die das Existenzminimum sichern. Die Karlsruher Richter haben klipp und klar gesagt, dass alle Menschen in der Bundesrepublik das Recht haben auf ein menschenwürdiges Dasein – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Damit können wir diese Menschen in die existierenden Sozialleistungssysteme des SGB II und SGB XII übernehmen und das Asylbewerberleistungsgesetz, das von Beginn an einen diskriminierenden Charakter hatte, hat sich endgültig erledigt“, erklärten Alt und Kühl während einer Aktuellen Stunde im Mainzer Landtag zu den Auswirkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Außerdem forderten sie: „Die Länder und Kommunen sollten dann für Flüchtlinge die gleichen Erstattungsleistungen vom Bund bekommen wie für alle anderen Personen auch, die Leistungen nach SGB II oder XII erhalten.“

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist 1993 in Kraft getreten, die Leistungssätze wurden seitdem nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst, sondern verharrten auf dem Niveau von 1993. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 die Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als evident unzureichend bezeichnet und ihre Anhebung gefordert. Dies ist Aufgabe des Bundes.

Da das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales dieser Aufgabe bislang nicht nachgekommen ist, einigten sich die Länder Mitte August in Mainz auf bundesweit einheitliche, vorläufige Leistungssätze im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht bis zur Schaffung eines Bundesgesetzes getroffenen Festlegungen. Für einige Personengruppen liegen diese etwa um 50% höher als bisher. So bekommt ein alleinstehender Erwachsener jetzt 346 Euro monatlich, statt bislang knapp 225 Euro. Schätzungen des Integrationsministeriums gehen davon aus, dass durch die höheren Leistungen in diesem Jahr Mehrausgaben von rund vier Millionen Euro in Rheinland-Pfalz anfallen.

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