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19. Oktober 2024
Hessen

Ausschussvorsitzender Beuth informierte über Verfahrensstand – nächster Sitzungstermin vereinbart

(LNP) Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 18/3, Peter Beuth (CDU), hat in der heutigen 3. Sitzung über den Sachstand der Aktenübersendung informiert. Nachdem der Ausschuss durch seine Beschlüsse am 16. Januar 2013 die rechtliche Grundlage für eine Anforderung der Akten gelegt habe, seien nun erste Aktenteile einzelner Institutionen übersendet worden. So habe der Hessische Rechnungshof den mit Fußnoten versehenen Prüfbericht die EBS betreffend übersendet. Weiterhin habe das Landgericht Wiesbaden 53 Aktenordner sowie 14 Daten-CD/DVDs an den Ausschuss übermittelt.

Die Staatskanzlei habe bereits vor der Sitzung in einem Schreiben an den Vorsitzenden mitgeteilt, dass die Übersendung von Akten noch weitere Zeit in Anspruch nehmen werde, da alleine das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst über 22.000 Blatt Akten zusammenstelle. Das Hessische Ministerium der Finanzen müsse vor dem Hintergrund des Schutzes des Steuergeheimnisses Dritter vor Aktenübersendung deren Einverständnis einholen. Dieses Vorgehen sei üblich und finde seine Grundlage in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und der rechtlichen Empfehlung des Bundesministeriums der Finanzen.

Nach eingehender Beratung und Erörterung datenschutzrechtlicher Fragestellungen kam der Ausschuss überein, eine nächste Sitzung am 11. März 2013 um 11 Uhr durchzuführen. Für den 26. Februar 2013 wurde zudem eine kurze Sitzung zur Beschlussfassung über einen weiteren Beweisantrag vereinbart.

Carola May
Protokoll
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