(LNP) Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN freut sich über Unterstützung des Parlaments in ihrem Bemühen gegen Bahnlärm. „Wir begrüßen die Entscheidung des Landtags, die schwarz-grüne Landesregierung bei ihren Maßnahmen zur Reduzierung des Bahnlärms im Mittelrheintal zu unterstützen“, sagt die verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Karin Müller. Einen entsprechenden gemeinsamen Antrag aller Fraktionen beschloss der Verkehrsausschuss am Donnerstag einstimmig.
Für eine effiziente und schnelle Reduzierung des Lärms seien Maßnahmen auf allen Ebenen notwendig. „Die Entscheidung des Landtags stärkt das Bemühen der Landesregierung, länderübergreifende Initiativen zu organisieren und mit der Deutschen Bahn und anderen Verkehrsunternehmen Verhandlungen aufzunehmen. Mit der breiten Unterstützung des Parlaments hat die Landesregierung nun ein starkes Mandat, Maßnahmen des aktiven Schallschutzes und die Prüfung einer Alternativstrecke auf den unterschiedlichen Ebenen anzustoßen.“ Müller ist überzeugt, dass im Kontext dieser Entscheidung und der damit verbundenen länderübergreifenden Initiativen auch die Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Leises Rheintal“ zügig umgesetzt werden können.
Mit Blick auf die geplanten Demonstration gegen Bahnlärm am Samstag, den 10. Mai in Rüdesheim, erklärt Müller weiter: „Mit dem Beschluss des Landtags können sich die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und die Protestierenden nicht nur der Solidarität der Landesregierung und des Landtags sicher sein, sondern auch darauf vertrauen, dass mehr Druck gemacht wird, um konkrete Maßnahmen umzusetzen.“ Der GRÜNE Verkehrsminister Tarek Al-Wazir wird bei der Demonstration auftreten.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sei auch der Antrag, den Hessens GRÜNE Umweltministerin Priska Hinz und ihre Amtskollegin aus Rheinland-Pfalz, Ulrike Höfken, in die Umweltministerkonferenz (UMK) einbringen. Sie fordern damit die Bundesregierung auf, ein gesetzlich verankertes Lärmschutzziel für alle Verkehrsträger zu schaffen. Für die Lärmsanierung an bestehenden Strecken müssten die gleichen strengeren Grenzwerte gelten wie für den Neubau von Straßen- und Schienenstrecken.
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