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Barbara Ostmeier: Auch Abschreckung ist Teil des pädagogischen Konzepts

(LNP) Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Barbara Ostmeier, hat heute (18. Juni 2013) im Landtag eine konstruktive Mitarbeit bei der Schaffung eines Gesetzes über den Vollzug des Arrestes im Jugendstrafrecht angekündigt.

„Zentrales Thema bei der Schaffung eines Vollzugsgesetzes muss es sein, den Arrest von Jugendlichen in Schleswig-Holstein so ausgestalten, dass möglichst viele Betroffene den Weg heraus aus dem kriminellen Umfeld finden. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht den bestehenden Regelungszustand bislang nicht beanstandet hat, so ist es doch aufgrund der Bedeutung des Arrestes im System des Jugendstrafrechts sowie der Verfassungsrechtsprechung in anderen Bereichen des Strafvollzugs geboten, auch diesen Bereich so zu gestalten, dass er ausreichend Rechtssicherheit bietet.“
 
An der präventiven Zielsetzung müsse sich die Ausgestaltung des Arrests orientieren. Dies bedeute, dass eine pädagogisch gestaltete Vollstreckung erforderlich sei, die auf eine Betreuung während des Vollzugs ausgerichtet sei und den Jugendlichen Perspektiven abseits kriminellen Handelns aufzeige. Allerdings müsse der Arrest auch einen abschreckenden Effekt haben. Dies müsse sich auch in der Ausgestaltung niederschlagen. Dies sei bei dem vorgelegten Entwurf jedoch noch nicht der Fall. Ostmeier bezweifelte zudem, dass die von der Landesregierung vorgelegte Mehrkostenabschätzung tragfähig sei. Hier müsse im Beratungsverfahren im Innen- und Rechtsausschuss noch einmal genau hingeschaut werden, damit man nicht im Nachhinein eine böse Überraschung erlebe.

„Bei dem Ziel sind wir uns einig: Die Verhängung des Jugendarrests sollte für den Jugendlichen die erste und letzte Erfahrung mit einem Freiheitsentzug als Folge kriminellen Verhaltens sein.Über den Erfolg versprechendsten Weg dahin werden wir reden müssen“, sagte Ostmeier abschließend.

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