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Barbara Spaniol: Numerus Clausus abschaffen, Saar-Hochschulen öffnen

(LNP) Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag fordert, die Zugangsbeschränkungen für die saarländischen Hochschulen zu senken und den Numerus Clausus abzuschaffen. Einen entsprechenden Antrag wird die Fraktion nach der Sommerpause in den Landtag einbringen. Die bildungspolitische Sprecherin Barbara Spaniol erklärt: „ Kaum ein anderes Land in Europa macht den Abitur-Schnitt zum Hauptkriterium für die Vergabe von Studienplätzen. Schließlich hängt die Notenvergabe an den Schulen bei weitem nicht nur von der Leistung des einzelnen Schülers sondern auch von anderen Faktoren ab, etwa dem Lehrer oder dem Lernfortschritt der ganzen Klasse beziehungsweises des Kurses. Schulnoten sind auch nicht gleichzusetzen mit einer Begabung oder Leistungsfähigkeit. Ein genereller Numerus Clausus ist auch insofern ungerecht und nicht zielführend, als dass man nicht in jedem Fachgebiet stark sein muss, um beispielsweise Medizin oder Pharmazie zu studieren. Wer Arzt werden will, der muss nicht unbedingt in Religion, Französisch oder Sport sehr gut gewesen sein.“

Durch die Abschaffung des Numerus Clausus könnte auch die Zahl der Studierenden im Saarland wieder steigen. „Wer mehr Akademiker will, der muss die Hochschulen öffnen und darf sich nicht hinter Zulassungsbeschränkungen verbarrikadieren“, so Spaniol weiter. „Das kostet natürlich Geld, bringt dem Land aber auch mehr gut ausgebildete junge Menschen – und das ist gut für den Wirtschaftsstandort Saarland.“

Spaniol erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht schon vor fast genau 42 Jahren geurteilt hat, dass Numerus-Clausus-Regelungen nur vorläufig sein dürfen, da ansonsten der Gleichheits-Grundsatz des Grundgesetzes verletzt werde. Die Richter mahnten damals an, dass die Zahl der Studienplätze so ausgebaut werden müsste, dass das Recht auf die freie Berufswahl und daher auch auf ein Hochschulstudium für alle Bewerberinnen und Bewerber grundgesetzkonform ermöglicht werden kann. In der Urteilsbegründung heißt es, es könne „in einem freiheitlichen Rechts- und Sozialstaat nicht mehr der freien Entscheidung der staatlichen Organe überlassen bleiben, den Kreis der Begünstigten nach ihrem Gutdünken abzugrenzen und einen Teil der Staatsbürger von den Vergünstigungen auszuschließen, zumal dies im Ergebnis auf eine Berufslenkung hinauslaufen würde. Hier folgt vielmehr daraus, dass der Staat Leistungen anbietet, ein Recht jedes hochschulreifen Staatsbürgers, an der damit gebotenen Lebenschance prinzipiell gleichberechtigt beteiligt zu werden.“ (BVerfGE 33, 303 – numerus clausus I Bundesverfassungsgericht Urteil 18. Juli 1972).

Zum Wintersemester 2013/2014 hatten sich 672 junge Menschen auf einen Platz im Bereich der Humanmedizin der Saarbrücker Universität beworben, 395 davon wurden abgelehnt. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 15/938) hervor. In den übrigen Numerus-Clausus-Fächern sieht das Verhältnis ähnlich aus (Zahnmedizin: 105 BewerberInnen, 80 abgelehnt. Pharmazie: 75 BewerberInnen, 16 abgelehnt). „Wir können es uns nicht länger leisten, so viele junge Studienwillige abzuweisen und quasi aus dem Land zu scheuchen“, so Spaniol abschließend.

Martin Sommer
Stellvertretender Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Str. 7
66119 Saarbrücken
E-Mail:m.sommer@landtag-saar.de

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